Sitzung vom 20. Juli 2022

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 1. Oktober 2020 zur Bestellung der Mitglieder des Arbeitskreises für Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 1. Oktober 2020 zur Bestellung der Mitglieder des Arbeitskreises für Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt. 

2. Erläuterungen: 

Mit dem Schreiben, das am 21. Juni 2022 im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingegangen ist, teilt die FGTB (Fédération Générale du Travail de Belgique) mit, dass Frau Van Isacker ihr Mandat im Arbeitskreis für Vermittlung und Leiharbeitsvermittlung niederlegt.

Die FGTB schlägt zwei Vertreter für das vakante Mandat der Arbeitnehmervertreter im Arbeitskreis vor.

Die Beschäftigungsministerin schlägt der Regierung vor, Herrn Adrien Nuijten als Vertreter der repräsentativen Organisationen der Arbeitnehmer zum Mitglied des Arbeitskreises zu bestellen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft. 

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereich Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Artikel 16 Absatz 3 Nummer 2 des Dekretes vom 11. Mai 2009 über die Zulassung der Leiharbeitsvermittler und die Überwachung der privaten Arbeitsvermittler; 
  • Artikel 18 Absatz 2 des Erlasses der Regierung vom 10. Dezember 2009 zur Ausführung des Dekretes vom 11. Mai 2009 über die Zulassung der Leiharbeitsvermittler und die Überwachung der privaten Arbeitsvermittler.