Sitzung vom 14. Juli 2022

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 7. Februar 2019 zur Festlegung der Leistungsfächer der fachtheoretischen Kenntnisse

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 7. Februar 2019 zur Festlegung der Leistungsfächer der fachtheoretischen Kenntnisse.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Gemäß Artikel 9 §1 Absatz 1 Nummern 3 und 4, Absatz 3 Nummern 2 und 3 und Artikel 26 §1 Nummern 3 und 4 sowie Artikel 32 §2 Nummern 2 und 3 des Erlasses der Regierung vom 30. August 2018 über die Prüfungen und die Bewertung in der Grundausbildung des Mittestandes legt die Regierung auf Vorschlag des IAWM zwei Leistungsfächer der fachtheoretischen Kenntnisse fest.

Am 24. Mail 2022 verabschiedete der Verwaltungsrat des IAWM die aktualisierte Liste 2022-2023 der Leistungsfächer der fachtheoretischen Kenntnisse. Sie wurde dem Ministerium am 14. Juni 2022 zugesandt.

Der Erlass der Regierung tritt mit Wirkung vom 1. September 2022 in Kraft. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörde und Kanzlei vom  
27. Juni 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.
  • Erlass der Regierung vom 30. August 2018 über die Prüfungen und die Bewertung in der Grundausbildung des Mittelstandes