Sitzung vom 14. Juli 2022

Infrastrukturvorhaben 5022 - VoG Beschützende Werkstätte „Die Zukunft“ Meyerode – Beschützende Werkstätte – Erneuerung der Brandmeldeanlage und Decke des Speiseraums - Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Infrastrukturvorhabens „Meyerode – Beschützende Werkstätte – Erneuerung der Brandmeldeanlage und Decke des Speiseraums“ gemäß Art. 22 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18. März 2002 an.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Antragsteller des Infrastrukturvorhabens „Meyerode – Beschützende Werkstätte – Erneuerung der Brandmeldeanlage und Decke des Speiseraums“ ist die VoG Beschützende Werkstätte „Die Zukunft“. Die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens und der zugehörige Finanzplan datieren vom 1. Juli 2022.

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat am 10. Dezember 2020 die Anerkennungskriterien für die von der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL) anerkannten, bezuschussten und beaufsichtigten Angebote für Menschen mit Unterstützungsbedarf angepasst. So ist spätestens zum 1. Januar 2022 für all diese Dienstleistungen die Vorlage eines positiven Brandschutzgutachtens erforderlich: „Die Sicherheit, der durch den Träger für seine Dienstleistung genutzten Räumlichkeiten wird durch ein positives Brandschutzgutachten des zuständigen Feuerwehrkommandanten belegt.“

Die VoG Beschützende Werkstätte „Die Zukunft“ hat am 12. Mai 2021 bei der Hilfeleistungszone DG einen entsprechenden Antrag auf Brandschutzgutachten eingereicht. Der zugehörige Brandschutzbericht betreffend die Kontrolle der Brandschutzmaßnahmen entsprechend der DSL ist am 3. August erstellt worden.  Der Brandschutzbericht bemängelt unter Punkt 5.1., dass der gesamte Gebäudekomplex nur über Alarmdruckknöpfe verfügt, und nicht mit einer generalisierten Brandmeldeanlage ausgestattet ist. Außerdem muss die abgehängte Decke laut Punkt 5.8. des Brandschutzberichts eine Feuerbeständigkeit von 30 Minuten aufweisen. Durch die Erneuerung der Brandmeldeanlage und Decke des Speiseraums soll den o. e. Punkten des Brandschutzberichtes unverzüglich und vorschriftsgemäß Folge geleistet werden.

Die begründete Erklärung des Bürgermeisters der Gemeinde Amel über die Gefährdung der Öffentlichkeit sowie die Kostenvoranschläge der notwendigen Arbeiten sind dem Infrastrukturdienst im Ministerium fristgerecht, sprich spätestens innerhalb eines Monats nach etwaiger Auftragserteilung, übermittelt worden.

Die Gesamtkosten für die o. e. Arbeiten belaufen sich laut Angebot der Unternehmen DEF Belgium SA vom 23. März 2022 bzw. Weynand Paul PGmbH vom 1. Juli 2022 auf insgesamt 100.331,10€ (ohne MwSt.).

Aus den vorgenannten Gründen stellt die VoG Beschützende Werkstätte „Die Zukunft“ einen Antrag auf Anerkennung des Dringlichkeitsverfahrens im Sinne von Art. 22 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18. März 2002.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 19 - ZW 52.11
(Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung von privatrechtlicher Infrastruktur im Behindertenbereich)
Projektkosten: 100.500€
Maximaler Zuschuss (80%): 80.400€

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.