Sitzung vom 14. Juli 2022

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 2. März 2017 zur Einsetzung des Beirates für Gesundheitsförderung

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 2. März 2017 zur Einsetzung des Beirates für Gesundheitsförderung.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Mit dem Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung wurde der Beirat für Gesundheitsförderung geschaffen. Mit dem Erlass vom 2. März 2017 wurden die Mitglieder für die vierte Mandatsdauer des Beirates bezeichnet. Das Mandat der Mitglieder begann am 6. März 2017 und endet am 7. März 2025. 

Durch Personalveränderung im Fachbereich Gesundheit und Senioren des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird das bisherige beratende Mitglied Frau Babs Lemmens durch Frau Sarah Paquet ersetzt. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 29. Juni 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien;  
  • Artikel 8 §3 des Dekrets vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention.