Sitzung vom 14. Juli 2022
Genehmigung von Projektanträgen der Gemeinden zum Erhalt eines Zuschusses für Pilotprojekte im Rahmen des zweiten Projektaufrufs 2022 zur Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaplans
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt drei Anträge, die im Rahmen des zweiten Projektaufrufs 2022 für Pilotprojekte der Gemeinden zur Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaplans eingereicht wurden, und stellt dafür folgende Zuschüsse zur Verfügung:
Projekt
|
Projekt-träger
|
Projekt-laufzeit
|
Bewilligter Zuschuss 2022
|
Bewilligter Zuschuss 2023
|
Bewilligter Zuschuss TOTAL
|
Vergleichsstudie zur Ermittlung der effizientesten Lösung zur Beheizung der öffentlichen oder öffentlich genutzten Gebäude im Dorf AMEL
|
Gemeinde Amel
|
01.08.2022
-
30.11.2022
|
18.450,00 €
|
0,00 €
|
18.450,00 €
|
Erstellen einer Studie für die Errichtung eines Nahwärmenetzes zur Versorgung des alten Gemeindehauses, der Gemeindeschule und der Sporthalle in Elsenborn
|
Gemeinde Bütgenbach
|
01.08.2022
-
31.01.2023
|
29.032,00 €
|
968,00 €
|
30.000,00 €
|
Digitale Zähler und Energie-Management-System
|
Gemeinde Kelmis
|
01.09.2022 - 31.12.2023
|
9.394,00 €
|
27.028,00 €
|
36.422,00 €
|
Total
|
|
|
56.876,00 €
|
27.996,00 €
|
84.872,00 €
|
Die Regierung legt als Projektbeginn für das im Rahmen des ersten Projektaufrufs am 29. März bewilligte Projekt „Machbarkeitsstudie zur Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Rathauses“ der Gemeinde St. Vith den 22. Februar 2022 fest.
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, und der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen, sind jeder für seinen Teil mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt
2. Erläuterungen:
2.1. Kontext
Am 1. Januar 2022 ist der Erlass der Regierung zur Einführung eines Bezuschussungssystems für Pilotprojekte der Gemeinden im Rahmen der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaplans in Kraft getreten.
Nach Artikel 11 des Erlasses reichen die Gemeinden bis zum 1. Januar bzw. 1. Juni eines jeden Jahres ihre Zuschussanträge anhand eines entsprechenden Formulars bei der Verwaltung ein.
In ihrer Sitzung vom 29. März 2022 hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft 17 Pilotprojekte der Gemeinden genehmigt, die im Rahmen des ersten Projektaufrufs 2022 beantragt wurden.
Am 1. Juni 2022 lagen drei Anträge vor, die im Rahmen des zweiten Projektaufrufs 2022 eingereicht wurden. Bis zum 16. Juni hat die Verwaltung alle Anträge im Hinblick auf Vollständigkeit und Zuschussfähigkeit geprüft und anhand des vorgesehenen Punktesystems bewertet.
Am 27. Juni 2022 hat ein Auswahlkomitee mit Experten aus den Kabinetten und der Verwaltung getagt, um basierend auf der Vorprüfung der Verwaltung die eingereichten Anträge inhaltlich zu bewerten. Eine Empfehlung an die Regierung zur Genehmigung der Anträge wurde formuliert.
2.2. Projektüberblick
Die Gemeinden Amel, Bütgenbach und Kelmis haben jeweils einen Antrag eingereicht.
Das Auswahlkomitee hat zu allen drei Projektanträgen eine Empfehlung zur Genehmigung an die Regierung ausgesprochen. Denn sie entsprechen den Zielen des integrierten Energie- und Klimaplans, die CO2-Emissionen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu senken oder Maßnahmen für Klimaschutz- und Klimaanpassung einzuführen. Eine Übersicht der Anträge, die jeweils eine Projektbeschreibung, eine Bewertung anhand des Punktsystems und die beantragten Zuschüsse pro Zuweisung enthält, ist beigefügt.
In der Anlage „Übersicht der Pilotprojektanträge“ zur Regierungsnote „Genehmigung von Projektanträgen der Gemeinden zum Erhalt eines Zuschusses für Pilotprojekte im Rahmen des integrierten Energie- und Klimaplans“ vom 29. März 2022 (EXIX/2022/29.03/1868) hat es einen Tippfehler gegeben. Die Regierung stellt fest, dass das genehmigte Startdatum des Pilotprojekts „Machbarkeitsstudie zur Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Rathauses“ der Gemeinde Sankt Vith von April 2022 falsch ist und genehmigt das Startdatum vom 22. Februar 2022, das im Antrag vorgesehen war. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Die Unterstützung der Projekte ist für die Deutschsprachige Gemeinschaft mit folgenden finanziellen Implikationen verbunden:
|
BewilligterZuschuss 2022
|
BewilligterZuschuss 2023
|
Bewilligter Zuschuss TOTAL
|
|
Personal- und Funktionskosten
|
49.276,00 €
|
6.396,00 €
|
55.672,00 €
|
|
Die Bezuschussung der Personal- und Funktionskosten erfolgt über OB 50 PR 21 ZW 43.22
|
Ausrüstungskosten
|
7.600,00 €
|
21.600,00 €
|
29.200,00 €
|
|
Die Finanzierung der Ausrüstungskosten erfolgt über OB 70 PR 28 ZW 63.22
|
Ausstattungskosten
|
0,00 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
|
Die Finanzierung der Ausstattungskosten erfolgt über OB 70 PR 28 ZW 63.23
|
Total
|
56.876,00 €
|
27.996,00 €
|
84.872,00 €
|
|
Eine detaillierte Übersicht der bewilligten Zuschüsse ist als Anlage beigefügt.
Die Genehmigung der drei Projekte erfordert eine Mittelverschiebung in Höhe von 13.000 Euro. Dies ist darauf zurückzuführen, dass mit dem ersten Projektaufruf Verpflichtungen für Projekte eingegangen wurden, die über zwei Jahre laufen und dass es sich um das erste Jahr der Einführung des Bezuschussungssystems handelt und daher noch keine Erfahrungswerte vorliegen. Mit der Genehmigung der drei Projekte sind die Personal- und Funktionskosten zu 104,5% ausgeschöpft. In dem Zusammenhang wird eine Haushaltsneuverteilung von 13.000 Euro in den Posten OB 50 PR 21 ZW 43.22 durchgeführt werden müssen.
4. Gutachten:
Das Gutachten der Finanzinspektion liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
Erlass der Regierung zur Einführung eines Bezuschussungssystems für Pilotprojekte der Gemeinden im Rahmen der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaplans vom 7. April 2022 (4117/EX/IX/B/I)