Sitzung vom 7. Juli 2022

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 15. Mai 2014 zur Bestellung der Mitglieder der Vergabekommission des Entschuldungsfonds

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 15. Mai 2014 zur Bestellung der Mitglieder der Vergabekommission des Entschuldungsfonds.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Artikel 12 des Dekretes vom 29. April 1996 über Schuldnerberatung und Entschuldung sieht vor, dass die Regierung eine Vergabekommission einsetzt, deren Zusammensetzung und Funktionsweise sie bestimmt.

Aufgrund der Neuverteilung von Aufgaben im Fachbereich Familie und Soziales schlägt der Fachbereich vor, Frau Monique Piel in das Vergabegremium zu bestellen. Darüber hinaus soll eine zusätzliche Sachbearbeiterin eine Kontinuität der Aktenbearbeitung gewährleisten, welches momentan durch eine einzige bestellte Sachbearbeiterin zeitweilig nicht möglich war. 

Aus diesem Grund wird mit vorliegendem Erlassentwurf Frau Monique Piel als zusätzliche Sachbearbeiterin bestellt. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft. 

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 27.Juni .2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret vom 29. April 1996 über die Schuldenberatung und Entschuldung, Artikel 12, abgeändert durch das Dekret vom 14. Februar 2011