Sitzung vom 30. Juni 2022

Erlass der Regierung über Maßnahmen in der mittelständischen Ausbildung

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet in letzter Lesung den Erlass über Maßnahmen in der mittelständischen Ausbildung.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Am 21. April 2022 verabschiedete die Regierung den Vorentwurf eines Erlasses über Maßnahmen in der mittelständischen Ausbildung in zweiter Lesung. Die Regierung beschloss, in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 ein Gutachten in 30-Tage-Frist zu beantragen.

Der Staatsratsanfrage auf Fristverlängerung wurde nicht stattgegeben.

Der Vorspann des Regierungserlasses wurde dahingehend abgeändert, um zu berücksichtigen, dass das Gutachten nicht innerhalb der 30-Tage-Frist mitgeteilt wurde.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die durch Corona bedingte Verdoppelung der IT-Kräfte wurde bereits anlässlich der 2. Anpassung 2020 berücksichtigt.

Die allgemeinen Dotationen 2021 und 2022 an das IAWM belaufen sich jeweils gemäß des Nachtrags 1 zum Geschäftsführungsvertrag vom 26. Januar 2021 auf 4.718.000 Euro und 5.382.737,50 Euro und berücksichtigen die Anpassungen gemäß den Erläuterungen des IAWM zur 2. Haushaltsanpassung 2021 und zum Haushalt 2022 vom 2. September 2021 und vom 21. September 2021. 

Die Mehrkosten bedingt durch den Übergang von Barema 521 zu Barema 503 für den Wechsel der Abteilungsleiterin zur Standortleiterin schätzt das IAWM auf zirka 7.000 Euro.

Die finanzielle Aufwertung der zum jetzigen Zeitpunkt unbesetzten Direktorenstelle ohne die voraussichtlich noch laut Plan-Büro anstehenden Indexsprünge wird bei einem Dienstantritt von 9 Jahren auf rund 104.000 Euro zuzüglich zirka 13.200 Euro/Jahr an Prämien vom IAWM geschätzt. 

Die IAWM-Schätzung der finanziellen Aufwertung der Funktion des Beraters des Direktors des ZAWM beläuft sich auf zirka + 22.000 Euro zuzüglich zirka 13.200 Euro/Jahr an Prämien und auf zirka 26.000 Euro für den stellvertretender Direktor und die Standortleiter. 

Die Auswirkung der Bezuschussung des Gefahrenverhütungsberaters wird vom IAWM auf zirka 27.000 Euro/Jahr geschätzt.

Die Aufwertung für den zurzeit einzigen tätigen festangestellten Lehrer, der im Besitz eines Abiturs und eines Meisters ist, beläuft sich auf Mehrkosten von zirka 1.200 Euro pro Jahr.

Das IAWM schätzt die Zusatzkosten für das Korrigieren der Facharbeiten auf 1.000 Euro pro Jahr.

4. Gutachten: 

Ein Begutachtungsantrag innerhalb einer Frist von dreißig Tagen, wurde dem Staatsrat am 25. Mai 2022 in Anwendung von Artikel 84 §1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 vorgelegt. 

Das Gutachten wurde nicht innerhalb dieser Frist mitgeteilt.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen 
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft 
  • Dekret vom 29. Februar 1988 zur beruflichen Aus- und Weiterbildung der in der Landwirtschaft arbeitenden Personen 
  • Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen