Sitzung vom 30. Juni 2022

Genehmigung des Berichtes über die Anwendung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung im Jahr 2021

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt den Bericht über die Anwendung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung und übermittelt diesen dem Parlament.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Das Dekret vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung bestimmt in Artikel 43, dass die Regierung jährlich zum 30. Juni einen Bericht über die Anwendung des Dekrets verfasst und dass sie diesen Bericht dem Parlament übermittelt.

Der beiliegende Bericht fußt auf statistischen Erfassungen des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft und des Fachbereichs Beschäftigung des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Jahr 2021.

Die jeweiligen Statistiken sind dem Bericht als Anlage beigefügt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 28. Mai 2018 über die AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung. 
  • Erlass der Regierung vom 28.September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 über die AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung.