Sitzung vom 30. Juni 2022

Projektgebundene AktiF- und AktiF PLUS – Beschäftigungsförderung – Antrag der VoG Beschützende Werkstätten Eupen und Umgebung (P0115)

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung gewährt der VoG Beschützende Werkstätten Eupen für die Laufzeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2024 drei projektgebundene AktiF-/ AktiF PLUS Stellen.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die VoG Beschützende Werkstätte Eupen und Umgebung hat am 14. Juni 2022 einen Antrag auf projektgebundene AktiF-Stellen eingereicht. Die VoG beantragt drei projektgebundene AktiF-Vollzeitstellen. 

Diese drei Stellen werden beantragt zur Fortführung der Beschäftigung von drei befristeten SINE-Stellen.  

Die Übernahmemöglichkeit von befristeten SINE-Stellen in die AktiF-Beschäftigungsförderung ist explizit vorgesehen. 

Die SINE-Laufzeit von zwei der drei beantragten Stellen endet bereits am 30. Juni 2022. Die dritte Stelle ist auf den 1. Oktober 2022 befristet. Alle drei Arbeitnehmer sollen in der Montage und maschinellen Verpackung eingestellt, bzw. weiterbeschäftigt werden. 

Eine ausführliche Projektbeschreibung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Übernahme der drei Stellen wird in 2022 den OB 30 PR 23 ZW 33.02 mit 29.955 EUR belasten. In den Folgejahren wird diese Beschäftigung mit jährlichen 68.616 € EUR bezuschusst.

4. Gutachten: 

  • Es liegt ein Gutachten vom 14. Juni 2022 vom Fachbereich Beschäftigung vor. 
  • Es liegt ein Gutachten vom 16. Juni 2022 vom Finanzinspektor vor. 

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 28. Mai 20018 zur AktiF- und AktiF PLUS – Beschäftigungsförderung; 
  • Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS – Beschäftigungsförderung.