Sitzung vom 9. Juni 2022

Geschäftsführungsvertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Verbraucherschutzzentrale VoG für die Jahre 2022-2025

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt den Entwurf des Geschäftsführungsvertrags mit der Verbraucherschutzzentrale VoG für die Jahre 2022-2025.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses und der Übermittlung des Entwurfes an das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Zustimmung beauftragt.

2. Erläuterungen:  

In der Folge der Durchführung einer Organisationsanalyse bei der Verbraucherschutz-zentrale VoG (hiernach VSZ genannt), wurde in Zusammenarbeit mit dem Anbieter BDO Advisory und dem Begleitausschuss, bestehend aus Vertretern des zuständigen Fachbereichs, der Regierung und des Verwaltungsrates der VSZ, der Entwurf des neuen Geschäftsführungsvertrages ausgearbeitet. Der Endbericht der Organisationsanalyse wurde der Regierung für die Regierungssitzung vom 12. Mai 2022 zur Kenntnisnahme übermittelt und im Ausschuss IV des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 18. Mai 2022 durch den Anbieter vorgestellt. Der Entwurf des o.e. Geschäftsführungsvertrages wurde dem Ausschuss IV des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 1. Juni 2022 vorgestellt im Beisein des Geschäftsführers und des Präsidenten der VSZ. 

Die Teilumsetzung der Empfehlungen des Anbieters hat u.a. aufgezeigt, dass die VSZ zwei zusätzliche Mitarbeiter benötigt, um ihren Auftrag gerecht zu werden. Hierbei wurde darauf hingewiesen, dass es wichtig sei, die „Experten“, d.h. die verschiedenen Berater, durch eine Verwaltungskraft zu entlasten. Diese Personalaufstockung ist u.a. mit dem erhöhten Beratungsvolumen in der Folge der übertragenen Zuständigkeiten im Bereich Wohnungswesen und Energie verbunden. Die VSZ soll zukünftig parallel zu ihrer Funktion als Referenzzentrum für die Schuldnerberatung auch die Funktion als Referenzzentrum für Mietangelegenheiten wahrnehmen (sowohl für Mieter als auch Vermieter). Somit kämen zu dem aktuellen Personalkader, welcher sich zurzeit auf 6 Vollzeitäquivalenzen beläuft, 2 Vollzeitäquivalenzen hinzu. Des Weiteren soll der Personalkader sich zu den zusätzlich neu geschaffenen Stellen um eine weitere 0,5 Vollzeitäquivalenz im Rahmen des Beschwerdemanagement erhöhen. 

Untenstehend eine Übersicht der geplanten Aufstockung des Personalkaders die damit geschätzten verbundenen Kosten:

Vollzeit-äquivalenz 

Ausbildungsgrad 

Ausbildungs-bereich 

Aufgabenbereich 

Geschätzte Personalkosten 

0,5 

Akademischer Grad Master 

Rechts-wissenschaften 

Juristische Beratung  

49.581,47 € 

Abschlussdiplom obere Sekundarstufe 

Allgemeine oder technische Ausbildung 

Sachbearbeitung in der allgemeinen Beratung der VSZ 

47.999,79€ 

0,5 

Abschlussdiplom untere Sekundarstufe 

Allgemeine oder technische Ausbildung 

Verwaltungskraft 

19.097,00€ 

0,5 

Abschlussdiplom obere Sekundarstufe 

Allgemeine oder technische Ausbildung 

Sachbearbeitung in der Beratung Beschwerde-management 

26.616,31 € 

Total: 2,5 VZÄ 

143.267,57 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf etwa 145.000,00 € für die zusätzlichen geschätzten Personalkosten, sowie auf die inflationsbedingte Erhöhung des Zuschusses von 2% aufgrund der Entscheidung der Regierung die Indexanpassungen des Jahres 2022 zu berücksichtigen. Insgesamt belaufen sich diese zusätzlichen finanziellen Mittel auf 152.000,00 €. 

Dieser o.e. Betrag würde zu Lasten des Haushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2022, OB 50, PR 15, ZW 33.01 gehen und sind im Rahmen der 1. Haushaltsanpassung des Jahres 2022 unter Vorbehalt der Zustimmung des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgesehen. 

4. Gutachten:  

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 3. Juni 2022 liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage:  

  • Dekret vom 29. April 1996 über die Schuldnerberatung und Entschuldung 
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft 
  • Dekret vom 21. Februar 2022 zur Festlegung verschiedener Instrumente des Informations- und Beschwerdemanagements in der Deutschsprachigen Gemeinschaft 
  • Erlass vom 22. März 2022 zur Anerkennung der VoG "Verbraucherschutzzentrale" als zentrale Anlaufstelle zum Beistand in Sachen Beschwerdemanagement in der Deutschsprachigen Gemeinschaft