Sitzung vom 9. Juni 2022

Verlängerung der Konventionen zum Übergang zwischen dem ESF 2014–2020 und dem ESF Plus 2021-2027

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung stimmt der Verlängerung der Konventionen über die finanzielle Förderung von fünf ESF-Projekten bis 30. September 2022 und einem ESF-Projekt bis 31. Dezember 2022 zu.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 16.12.2021 (Vgl. EXIX/16.12.2021/OP/524) der finanziellen Förderung zur Verlängerung von acht Konventionen um sechs Monate zugestimmt. Aufgrund von Verzögerungen bei der Einreichung der innerbelgischen Partnerschaftsvereinbarung und der damit verbundenen Einreichung des Programms für den ESF Plus in der Deutschsprachigen Gemeinschaft erfolgt der früheste Projektstart ab 01. Oktober 2022. Ein entsprechender erster Projektaufruf bis 05. August 2022 ist am 23. Mai 2022 angelaufen.

Sechs Projektträger haben auf Grundlage dieses Beschlusses einen Antrag auf weitere Verlängerung um 3 Monate eingereicht: 

  • Antrag Nr. 31 Qubus (WFG) 
  • Antrag Nr. 43 Sozialökonomie III (BW Eupen) 
  • Antrag Nr. 44 Eingliederungsweg Eifel III (dabei) 
  • Antrag Nr. 45 Intego (CAJ) 
  • Antrag Nr. 49 BIDA II+ (ZAWM Eupen) 
  • Antrag Nr. 50 Jedem eine Perspektive bieten (KAP) 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Genehmigung der sechs Projektverlängerungen führt zu folgenden Kosten:

Der Projektträger des Projektes „Qubus“ hat eine Verlängerung seines im Juni 2022 auslaufenden ESF-Projektes bis 31. Dezember 2022 beantragt, er kann die bereits genehmigten ESF-Mittel ohne zusätzliches Budget bis dahin ausschöpfen.

Die Finanzierung erfolgt über den Haushaltsposten OB 20 PR 15 EWK 33.11.  

Die Drittmittel sind nicht Gegenstand dieses Beschlusses.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 31.05.22 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates;
  • Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates;
  • Operationelles Programms der DG für den ESF in der Förderperiode 2014 - 2020 im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“, Europäischer Sozialfonds 2014-2020, CCI-Nr. 2014BE05SFOP001, Entscheidung C(2014)9436 der EU-Kommission vom 4. Dezember 2014;