Sitzung vom 2. Juni 2022

Genehmigung der Geschäftsordnung zum Begleitausschuss entsprechend der Zusammenarbeitsabkommens vom 14. November 2019 zur Ausübung der Zuständigkeit Raumordnung durch die Deutschsprachige Gemeinschaft

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt die Geschäftsordnung des einzurichtenden Begleitausschusses nach Art. 66 des Zusammenarbeitsabkommens vom 14. November 2019 zur Ausübung der Zuständigkeit Raumordnung durch die Deutschsprachige Gemeinschaft. 

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Der Begleitausschuss bewertet den Stand der Zusammenarbeit im Allgemeinen und der Ausführung der Bestimmungen des genannten Zusammenarbeitsabkommens.

Der Begleitausschuss besteht aus sechs Mitgliedern, die zur einen Hälfte durch die Wallonische Regierung und zur anderen Hälfte durch die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft bestellt werden. Gegebenenfalls und in Funktion der Tagesordnung können die Mitglieder des Begleitausschusses von technischen Experten begleitet werden.

Der oben genannte Artikel besagt, dass den Regierungen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Geschäftsordnung vorgelegt werden muss.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten: 

Nicht erforderlich

5. Rechtsgrundlage: 

  • Gesetzbuch über die räumliche Entwicklung Gesetz vom 20. Juli 2016 (Fassung DG) 
  • Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 14. November 2019 über die Ausübung der Zuständigkeiten im Bereich der Raumordnung und gewisser verbundener Bereiche