Sitzung vom 2. Juni 2022

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 9. September 2015 zur Bestellung der Mitglieder des durch das Kooperationsabkommen vom 10. April 1995 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der Übernahme der Kosten für die Unterbringung und die soziale und berufliche Integration von Personen mit Behinderung eingesetzten Kooperationsausschusses

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 9. September 2015 zur Bestellung der Mitglieder des durch das Kooperationsabkommen vom 10. April 1995 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der Übernahme der Kosten für die Unterbringung und die soziale und berufliche Integration von Personen mit Behinderung eingesetzten Kooperationsausschusses.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Durch Artikel 7 des Kooperationsabkommens vom 10. April 1995 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der Übernahme der Kosten für die Unterbringung und die soziale und berufliche Integration von Personen mit Behinderung wurde ein paritätisch besetzter, sechs Mitglieder zählender Kooperationsausschuss eingesetzt. Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft kann drei Vertreter bestellen. Unter den drei Vertretern muss ein leitender Beamte der für die Behindertenpolitik zuständigen Einrichtung und ein Vertreter des für Soziales zuständigen Ministers bestellt werden.

Durch den Wechsel von Herrn Dr. Stephan Förster ins Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird die leitende Funktion der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben von Herrn Joel Arens vorübergehend übernommen. 

Außerdem wird die Mitarbeiterin der DSL, Frau Claire Guffens, durch ihre Kollegin, Frau Lynn Grossman, ersetzt. 

Demnach setzt sich die Vertretung nach Verabschiedung des vorliegenden Erlasses wie folgt zusammen: 

  • als leitender Beamter der für die Behindertenpolitik zuständigen Einrichtung: 
    • Herr Joel Arens;  
  • als Vertretung des für die Behindertenpolitik zuständigen Ministers: 
    • Frau Jennifer Nyssen 
  • als weiteres Mitglied:
    • Frau Lynn Grossmann. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 18. Mai 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:  

  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 7; 
  • Kooperationsabkommen vom 10. April 1995 zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der Übernahme der Kosten für die Unterbringung und die soziale und berufliche Integration von Personen mit Behinderung, Artikel 7 Absatz 1.