Sitzung vom 2. Juni 2022

Beschluss der Regierung zur Genehmigung der Anpassung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben und Bevollmächtigung der Verwaltung

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt die durch den Verwaltungsrat der Dienststelle am 22. April 2022 vorgeschlagene Anpassung der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben und Bevollmächtigung der Verwaltung.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die Geschäftsordnung des Verwaltungsrates regelt gemäß Artikel 25 des Dekrets vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemein-schaft für selbstbestimmtes Leben die Funktionsweise dieses Gremiums und der übrigen Gremien der DSL. 

Die Geschäftsordnung des Verwaltungsrates wurde am 2. März 2017 verabschiedet und bisher viermal angepasst (7. Juni 2018, 20. Dezember 2018, 18. Juli 2019 und am 3. September 2020).

Die vorliegende Anpassung der Geschäftsordnung betrifft folgenden Punkt: 

Punkt 5. Anweisung und Aufgabenbeschreibungen: 

  • VI. Vorsitz – Absatz 3) 
  • VIII. Beschlussfähigkeit und Abstimmungen – Absatz 4) 
  • X. Beschlüsse – Absatz 3) 
  • XIX. Tägliche Geschäftsführung – Absatz 4) und Absatz 7) 
  • XXI. Bezeichnung der Finanzakteure

Der genaue Wortlaut der Anpassungen in den einzelnen Rubriken und Absätzen befindet sich im beigefügten Dokument: Geschäftsordnung des Verwaltungsrates der Dienststelle für Selbst-bestimmtes Leben und Bevollmächtigung der Verwaltung.

In seiner Sitzung vom 22. April 2022 hat der Verwaltungsrat der DSL den Vorschlag zur Anpassung der Geschäftsordnung und Bevollmächtigung der Verwaltung verabschiedet, um diese an die Regierung zwecks Genehmigung weiterzuleiten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten: 

Note des Verwaltungsrates der DSL vom 22. April 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret vom 13. Dezember 2016 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für selbstbestimmtes Leben, Artikel 25.