Sitzung vom 19. Mai 2022

Erlass der Regierung zur Bestellung von Gerichtspolizeioffizieren in Anwendung des Dekrets vom 24. Januar 2022 zur Bekämpfung des Dopings im Sport

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung von Gerichtspolizeioffizieren in Anwendung des Dekrets vom 24. Januar 2022 zur Bekämpfung des Dopings im Sport.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Gemäß Artikel 3 Nummer 24 und Artikel 16 §5 des Dekretes vom 24. Januar 2022 zur Bekämpfung des Dopings im Sport werden den Bediensteten und Mitarbeitern der Dienststellen, die von der Regierung mit der Durchführung der im Dekret angeführten Aufträge betraut werden, den Status eines Gerichtspolizeioffiziers verliehen. 

In Artikel 4 des Dekretes wird der für Sport zuständige Fachbereich des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft als nationale Anti-Doping-Organisation (NADO) für die Deutschsprachige Gemeinschaft bestellt.

Die im Erlass benannten Personen verfügen über alle in Artikel 16 desselben Dekretes erwähnten Befugnisse. Es wurde insbesondere darauf geachtet, dass beide Geschlechter vertreten sind.

Der Erlass der Regierung vom 16. November 2017 zur Bestellung von Gerichtspolizeioffizieren in Anwendung des Dekrets vom 22. Februar 2016 zur Bekämpfung des Dopings im Sport wird aufgehoben, da das Dekret vom 22. Februar 2016 durch die Verabschiedung des neuen Dekrets vom 24. Januar 2022 aufgehoben wurde. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 24. Januar 2022 zur Bekämpfung des Dopings im Sport, Artikel 16 §5. 
  • Erlass der Regierung vom 10. Februar 2022 zur Ausführung des Dekrets vom 24. Januar 2022 zur Bekämpfung des Dopings im Sport, Artikel 20.