Sitzung vom 19. Mai 2022

Addendum zum Vertrag vom 9. Februar 2022 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Tri-Landum für die Jahre 2022 und 2023 sowie Erlass der Regierung zur Erhöhung des Zuschusses an die VoG Tri-Landum, Kirchplatz 19, 4720 Kelmis für das 1. und 2. Quartal 2022

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt das Addendum zum Vertrag vom 9. Februar 2022 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Tri-Landum für das Jahr 2022 und 2023 und unterzeichnet zwei Exemplare.

Die Regierung gewährt der VoG Tri-Landum einen erhöhten Zuschuss für das 1. und 2. Quartal 2022 und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der sozialen Immobilienagentur Tri-Landum VoG und der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Jahr 2022 und 2023.

Zur Durchführung der im vorliegenden Addendum zum Vertrag vom 9. Februar 2022 erwähnten Aufgaben und der damit verbundenen annehmbaren effektiven Personal- und Funktionskosten erhält die VoG im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel pro Mandat zur Verwaltung einer Wohnung einen pauschalen Zuschuss von jeweils 2.400 € (inkl. Indexanpassung 1,25% und 2% Erhöhung, die alle Organisationen von der Regierung wegen der außergewöhnlichen Indexanpassung im Jahre 2022 gewährt bekommen) statt der 2.266 € laut ursprünglichem Vertrag zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft über den Organisationsbereich 50, Programm 21, Zuweisung 33.00.

Für das Jahr 2022 werden die Anzahl Mandate zum 1. Dezember 2021 berücksichtigt. Gemeldet wurden ursprünglich 76 Mandate, welche seitens Tri-Landum im März 2022 auf 74 revidiert wurden.  

Somit ergibt dies ein revidierter Monatszuschuss in Höhe von 177.600,00 € (74 Mandate x 2.400 €) : 12 = 14.800 €, wovon bereits 14.350 € als 12-tel Zahlungen festgelegt wurden. Die Regularisierung für das 1. Quartal 2022 beläuft sich somit auf 14.800-14.350=450 € x 3 Monate (Januar-März) = 1.350 €

Zudem erfolgt vierteljährlich eine Anpassung des pauschalen Zuschusses im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und aufgrund der bestehenden Mandate zum 31. März, zum 30. Juni, zum 30. September und zum 31. Dezember des Jahres.

Zur Umsetzung reicht die VoG spätestens am 20. Tag des Monats nach dem Quartal die Anzahl der Mandate zur Verwaltung einer Wohnung beim zuständigen Fachbereich des Ministeriums ein. 

Bei Verringerung der Mandate bleibt der höhere Satz ein Quartal lang im Vergleich zum Vorquartal eingefroren.

Für das 2. Quartal ergibt dies eine Regularisierung in Höhe von 15.150 €  

  • Anzahl Mandate: 97 x 2.400 € = 232.800 € 
  • Monatlicher Zuschuss: 232.800 : 12 = 19.400 € 
  • Bereits festgelegt: 14.350 € 
  • Differenz zu regularisieren: 19.400 – 14.350 = 5.050 x 3 Monate April-Juni= 15.150  
     
  • Total zu regularisieren für das 1. und 2. Quartal = 1.350+15.150 = 16.500 € 

Die Regularisierung wird monatlich in Sechstel ausgezahlt. 

Für das Jahr 2023 ergibt sich der voraussichtliche Jahreszuschuss aufgrund der bestehenden Mandate zum 30. September 2022 multipliziert mit der Pauschale pro Mandat in Höhe von 2.400 €, indexiert um den Prozentsatz von 1,25 %.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Tri-Landum VoG wird für das 1. und 2. Quartal 2022 ein Gesamtzuschuss in Höhe von 16.500 EUR gewährt. 

Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushalts der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2022, OB 50, PR21, ZW 33.00.

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion 10. Mai 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 29. April 2019 über die Ausübung der Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich des Wohnungswesens durch die Deutschsprachige Gemeinschaft; 
  • Addendum zum Vertrag vom 9. Februar 2022 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tri-Landum VoG für 2022 und 2023; 
  • Erlass der Regierung zur Gewährung eines erhöhten Zuschusses an die Tri-Landum VoG, Kirchplatz 19 in 4720 Kelmis für das 1. und 2. Quartal 2022.