Sitzung vom 19. Mai 2022

Vorentwurf des Dekretes zur dritten Anpassung des Dekretes vom 10. Dezember 2020 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2021

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung genehmigt den Vorentwurf des Dekretes zur dritten Anpassung des Dekretes vom 10. Dezember 2020 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2021.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Rechnungshof die Dokumente zu übermitteln.

2. Erläuterungen: 

In Vorbereitung auf die Zertifizierung des korrigierten Jahresabschlusses der Hauptverwaltung 2021 durch den Rechnungshof muss der Haushalt 2021 ein drittes Mal angepasst werden.

In Anwendung von Artikel 32 §3 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft besteht bei Gehaltskosten, Pensionen, gelegentlichen Prämien und anderen besonderen Zulagen ab dem Zeitpunkt der Verrichtung der Leistung eine Zahlungsverpflichtung. Dies hat zur Folge, dass der Haushalt 2021 der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein drittes Mal angepasst werden muss, da die veranschlagten Kredite zur Verbuchung der Gehaltskosten im Unterrichtswesen nicht ausreichen.

Darüber hinaus mussten Verschiebungen in folgendem Programm im Organisationsbereich 70 vorgenommen werden, um vorliegende, im Zuge der Flutkatastrophe eingegangene Rechnungen dem richtigen Haushaltsposten zuordnen zu können: 

  • 70.01_74.22: Ankauf von Maschinen und Mobiliar:  
    + 80.000 Euro 
  • 70.01_71.01: Ankauf von Grundstücken und Gebäuden für Gemeinschaftsinfrastrukturen:  
    -80.000 Euro 

In Summe haben diese Anpassungen hat jedoch keinen Einfluss auf das Ex-Ante Haushaltsergebnis 2021, da alle zusätzlichen Mittel durch Minderausgaben kompensiert werden können.

Darüber hinaus werden die Tabellen der genehmigten Verpflichtungsermächtigungen bei den Einrichtungen öffentlichen Interesses aufgrund der vorgenommenen zweiten Haushaltsanpassung der Einrichtung öffentlichen Interesses „Belgisches Rundfunk- und Fernsehzentrum“ angepasst.

Damit der Rechnungshof bereits im Vorfeld der Zertifizierung über diese Informationen verfügt, soll dieser Vorentwurf bereits zum jetzigen Zeitpunkt übermittelt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft 
  • Dekret vom 10. Dezember 2020 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2021