Sitzung vom 28. April 2022

Empfehlung zu INTERREG-V-A Projektanträgen der Euregio Maas-Rhein im Rahmen des neunten spezifischen Aufrufs zur Flutwasserkatastrophe und in Hinblick auf die Sitzung des Begleitausschusses am 29. April 2022

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung nimmt die Informationen zum spezifischen Aufruf für Interreg-Projekte zur Flutwasserkatastrophe in der Euregio Maas-Rhein zur Kenntnis und stimmt den Empfehlungen bezüglich der Positionierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Hinblick auf die Sitzung des Begleitausschusses vom 29. April 2022 zu.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Das INTERREG V-Programm EMR hat ein Budget von 96.000.250 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und fördert grenzüberschreitende Projekte in den Themenbereichen Innovation (34% der Mittel), Wirtschaft (21%), soziale Inklusion/Bildung (20%), territoriale Entwicklung (19%) sowie Technische Hilfe (6%). 

Da auch nach acht Projektaufrufen noch EFRE-Mittel für die Förderperiode 2014-2020 zur Verfügung stehen, hatte der Begleitausschuss des Programms in seiner Sitzung vom 8. Dezember 2021 beschlossen, einen spezifischen Aufruf in Folge der Flutwasserkatastrophe von Juli 2021, die das gesamte Gebiet der Euregio Maas-Rhein schwer getroffen hat, zu organisieren.  

Drei Themen wurden für diesen Aufruf festgehalten:  

  • Thematik 1: Water management, cross-border river management and flood prediction/simulation, dam management 
  • Thematik 2: Emergency services and public forces : « outside the norme vents » crisis management and climate change impact : plan and material standards network/platform  
  • Thematik 3: Spatial planning for flood mitigation and territorial resilience; land use planning; territorial planning: integrated management of new flood zones 

Für diesen spezifischen Aufruf wurde ein EFRE-Budget in Höhe von 6,9 Mio. EUR festgelegt. Die Projekte müssen einen grenzüberschreitenden Charakter und einen klaren Bezug zur Flutwasserkatastrophe aufweisen. Die Kofinanzierungsrate für Begünstigte liegt bei 90% der förderfähigen Kosten und die Auszahlung erfolgt auf Basis von Pauschalen für im Antrag definierte „Deliverables“, die vollständig und nachweisbar erbracht wurden. Der früheste Projektstart ist der 1. Mai 2022 und die maximale Projektlaufzeit beträgt 20 Monate, da alle Projekte bis Dezember 2023 abgeschlossen sein müssen. Projektverlängerungen sind daher auch ausgeschlossen.  

Bis zum Stichtag am 15. März 2022 wurden im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens 3 Projektanträge (1 Antrag je Thematik) über das elektronische Monitoringsystem des Programms eingereicht. Mit diesen 3 Anträgen werden insgesamt im Rahmen des Aufrufs EFRE Mittel in Höhe von knapp 8 Mio. EUR beantragt. 

In einem der drei eingereichten Projekte ist das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Fachbereich Raumordnung, als assoziierter Partner ohne Budget beteiligt: 

FENICE 

Der Projektantrag FENICE reiht sich mit seinen drei nachfolgend zusammengefassten Arbeitspaketen (AP) in die dritte Thematik ein:

Arbeitspaket 1: Wissensdatenbank zu Hochwasseranpassung und -schutz in der Raumplanung in städtischen und ländlichen Gebieten, Entwicklung von diesbezüglichen Anpassungsstrategien, Kartierung und Analyse der betroffenen und wissenschaftlichen Akteure innerhalb der EMR und Entwicklung einer Grundlage für den operativen Wissensaustausch mit laufenden räumlichen Strategien und Projekten. 

Arbeitspaket 2: Stärkung der partizipativen Planung zur Verbesserung der Klimaresilienz in grenzüberschreitenden Flusseinzugsgebieten durch die Verbesserung & Schaffung von grenzüberschreitenden Allianzen, Entwicklung einer Methode zur Bewertung der regionalen Anfälligkeit in Industrie- und Gewerbegebieten auf der Grundlage vorhandener Datenressourcen in der gesamten EMR und Mobilisierung gemeinsamer Aktionen von Gemeinden und Unternehmen (Gewerbestandorte) für Klimaanpassungsmaßnahmen 

Arbeitspaket 3: Identifizierung von Investitionsmöglichkeiten zur Klimaanpassung auf lokaler Ebene (Gemeinden und Einzugsgebiete) und Festlegung eines Fahrplans für zukünftige Investitionen, Konzept zur Schaffung lokaler Anlaufstellen für Privatunternehmen, Stärkung der interregionalen Zusammenarbeit durch eine grenzüberschreitende Konferenz zum Austausch von Ergebnissen und zum Entwurf einer strategischen grenzüberschreitenden Initiative 2030 

Partner in dem Projekt sind die Universität Lüttich (Leadpartner), der EVTZ Euregio Maas-Rhein, die SPI, die RWTH Aachen (Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr), die Region Aachen, die Provinz Niederländisch Limburg, Waterschap Limburg (NL), die Vlaamse Milieumaatschappij. 

Die drei Projektanträge wurden vom Gemeinsamen Sekretariat/der Verwaltungsbehörde des Programms sowie den Programmpartnern evaluiert und werden dem Begleitausschuss des Programms am 29. April 2022 zwecks Beratung und zur definitiven Entscheidungsfindung vorgelegt. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich. 

5. Rechtsgrundlage: 

  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates; 
  • Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Fonds für Regionale Entwicklung mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006; 
  • Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE); 
  • Kooperationsprogramm INTERREG VA Euregio Maas-Rhein 2014-2020, genehmigt durch die EU-Kommission am 9.12.2015