Sitzung vom 21. April 2022

Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft 2021-2024

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Nachtrag zum Geschäftsführungsvertrag mit dem Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft und lässt dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine Abschrift des angepassten Geschäftsführungsvertrags zukommen.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 4 des Dekretes vom 17. Januar 2000 erfolgt die Durchführung der Aufgaben des Arbeitsamtes gemäß einem Geschäftsführungsvertrag, der zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Arbeitsamt vereinbart wird. 

Der Geschäftsführungsvertrag wurde für den Zeitraum 2021 - 2024 abgeschlossen. 

In ihrer Sitzung vom 21. Februar 2022 hat sich die Regierung auf eine rekurrente zweiprozentige Erhöhung der bezuschussten Summen ab 2022 verständigt. Diese Entscheidung hat die Regierung vor dem Hintergrund der aktuellen Inflation in Belgien beschlossen. 

Noch in 2020 verzeichnete Belgien eine Inflation von 0,74%. 2021 wuchs die Inflation auf 2,44% an. Für das Jahr 2022 geht das föderale Planbüro in seiner Veröffentlichung vom 01.02.2022 von einer Inflation in Höhe von 5,8% aus.  

Von dieser Entwicklung sind auch die Gehälter des Arbeitsamtes betroffen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Im Geschäftsführungsvertrag wir die in Artikel 9.1 vorgesehene Tabelle ersetzt.

Ursprüngliche Dotation 

 

2021 

2022 

2023 

2024 

A Allgemeine Dotation 

7.203.000€ 

7.293.038€ 

7.384.200€ 

7.476.503€ 

B Dotation für Investitionsausgaben 

265.000€ 

265.000€ 

265.000€ 

265.000€ 

TOTAL 

7.468.000€ 

7.558.038€ 

7.649.200€ 

7.741.503€ 

 

Dotation nach Anpassung 

  

2021 

2022 

2023 

2024 

A. Allgemeine Dotation 

7.375.000€ 

7.884.600€ 

7.983.158€ 

8.082.947€ 

B. Dotation für Investitionsausgaben 

 

265.000€ 

265.000€ 

265.000€ 

265.000€ 

TOTAL 

7.640.000€ 

8.149.600€ 

8.248.158€ 

8.347.947€ 

 

Im ursprünglichen Geschäftsführungsvertrag sind die Beträge vermerkt, wie sie im Ursprungshaushalt 2021 vorgesehen waren. Im Laufe des Haushaltsjahres 2021 wurde die Dotation des ADG auf 7.375.000 € erhöht. Für das Haushaltsjahr 2022 hat das ADG ebenfalls eine Dotationserhöhung erhalten. Die Dotation laut Ursprungshaushalt 2022 beträgt 7.730.000 Euro. Ausgehend von diesen 7.730.000 € wurden die 2% berechnet. 

Die Auszahlung der Dotation des Arbeitsamtes erfolgt über HH 2020 – OB 30 – Pr. 23 – Zuw. 41.40. 

Die Auszahlung der zusätzlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2022 erfolgt unter Vorbehalt der Verabschiedung der 1. Haushaltsanpassung 2022

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 8. April 2022 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 57, Artikel 104, §1 und Artikel 105; 
  • Dekret vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 4; 
  • Geschäftsführungsvertrag vom 23. Februar 2021 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Arbeitsamt für die Jahre 2021 - 2024.