Sitzung vom 21. April 2022

Anerkennung der Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden für die Jahre 2022 - 2023 für die VoG KIWANIS Club Kelmis-Göhltal, Hasardstraße 19 – 4721 Kelmis (U-Nr.: 0478.684.904)

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft erteilt in Anwendung von Artikel 145³³ des Einkommensteuergesetzbuches 1992 der VoG KIWANIS Club Kelmis-Göhltal, Hasardstraße 19 in 4721 Kelmis, für die Jahre 2022 – 2023 die Anerkennung zur Ausstellung von Bescheinigungen zur Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden.

Der Ministerpräsident, Minister für Lokale Behörden und Finanzen wird beauftragt, den föderalen Finanzminister über diesen Beschluss zu informieren.

2. Erläuterungen: 

Am 28. April 2021 reichte die VoG KIWANIS Club Kelmis-Göhltal einen Erstantrag auf Anerkennung zur Ausstellung von Bescheinigungen zur Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden beim Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen (FÖD Finanzen) ein. 

Artikel 145³³ des Einkommensteuergesetzbuches 1992 legt die Bedingungen zur Anerkennung von Organisationen, die Bescheinigungen zur Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden ausstellen können, fest. Artikel 6318/1 bis 6318/7 des Königlichen Erlasses vom 27. August 1993 zur Ausführung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 regelt das entsprechende Anerkennungsverfahren. 

Die Anerkennungsanträge müssen beim Generalverwalter Steuerwesen des FÖD Finanzen eingereicht werden. Der föderale Finanzminister holt daraufhin bei der zuständigen Steuerbehörde eine Stellungnahme ein. Zeitgleich wird der Antrag der zuständigen Gemeinschaftsregierung übermittelt, die ebenfalls über die Anerkennung befinden muss, da der Antrag einer gemeinsamen Entscheidung des föderalen Finanzministers und der zuständigen Gemeinschaftsregierung unterliegt. 

Am 13. Januar 2022 übermittelte der Generalverwalter Steuerwesen des FÖD Finanzen den Erstantrag der VoG KIWANIS Club Kelmis-Göhltal dem Ministerpräsidenten zwecks Entscheidung. 

Die VoG KIWANIS Club Kelmis-Göhltal beantragt eine Anerkennung als „Einrichtung, die Behinderte, Betagte, geschützte Minderjährige oder Bedürftige unterstützt“. Um diese Anerkennung zu erhalten, muss die Einrichtung in einem dieser Arbeitsfelder tätig sein.

Gemäß Artikel 3 der Satzung der VoG KIWANIS Club Kelmis-Göhltal ist der Zweck der Vereinigung die Unterstützung, Förderung und Begünstigung von Projekten zur Sucht- und Drogenvorbeugung bei jungen Menschen. 

Wie dem Tätigkeitsbericht 2019 der VoG KIWANIS Club Kelmis-Göhltal zu entnehmen ist, unterstützt sie Minderjährige durch eine Vielzahl verschiedener Projekte, unter anderem: 

  • die Organisation von Kursen für Kinder des dritten Primarschuljahres zur Sucht- und Gewaltprävention; 
  • die Organisation einer Reise nach Tirol für Schüler mit einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung oder besonderen Bedürfnissen; 
  • die Organisation eines Zirkusprojektes für Kinder und Jugendliche; 
  • die Organisation eines „Kids Day“ für Kinder im Sport- und Freizeitzentrum Worriken.  

Nennenswert ist ebenfalls, dass die VoG KIWANIS Club Kelmis-Göhltal für ihre Projekte mit der lokalen Polizei, den Eltern, den Erziehern, den Medienzentren und weiteren sozialen Akteuren in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zusammenarbeitet.

Des Weiteren unterstützt die VoG KIWANIS Club Kelmis-Göhltal finanziell Projekte zu Gunsten von Minderjährigen anderer Organisationen, wie das Zentrum für Förderpädagogik und die Onkologie-Abteilung des Universitätskrankenhauses Saint-Luc. 

Die VoG KIWANIS Club Kelmis-Göhltal organisiert einige Veranstaltungen, um so Einnahmen für die Durchführung ihrer Projekte zu generieren. Diese bedeutende Einnahmequelle fiel in den vergangenen beiden Jahren aufgrund der Corona-Pandemie jedoch aus. Dies hat den Spenden noch mehr Gewichtung in der Projektfinanzierung gegeben.

Der Antrag der VoG KIWANIS Club Kelmis-Göhltal enthält alle in Artikel 6318/1, §7 erwähnten Angaben, die erforderlich sind, um beurteilen zu können, ob die antragstellende Einrichtung die Anerkennungsbedingungen erfüllt. Der Antrag ist somit formell in Ordnung.

Aus den hiervor erwähnten Gründen schlagen wir vor, die VoG KIWANIS Club Kelmis-Göhltal für die Jahre 2022 und 2023 zur Ausstellung von Bescheinigungen zur Steuerabzugsfähigkeit bestimmter Spenden anzuerkennen. 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

  • Einkommensteuergesetzbuch 1992, Artikel 14533, §1, Absatz 1, Buchstabe e); 
  • Königlicher Erlass vom 27. August 1993 zur Ausführung des Einkommensteuergesetzbuches 1992, Artikel 6318/1 bis 6318/7