Sitzung vom 14. April 2022

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 27. Februar 2020 zur Bestellung von Arzt-Hygieneinspektoren in Anwendung des Dekrets vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 27. Februar 2020 zur Bestellung von Arzt-Hygieneinspektoren in Anwendung des Dekrets vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Die Coronakrise hat deutlich gemacht, dass die Schaffung einer eigenen Hygieneinspektion für die Deutschsprachigen Gemeinschaft erforderlich ist.

Im Rahmen der Schaffung des Referats Infektionsschutz im Fachbereich Gesundheit und Senioren des Ministeriums wird die Gesamtheit der Aufgaben der Hygieneinspektion künftig in diesem Referat wahrgenommen. 

In diesem Kontext erfolgte ebenfalls die Abänderung des Dekretes zum Zentrum für die gesunde Entwicklung des Kindes, mit der die Zuständigkeit von Kaleido-Ostbelgien bei der Nachverfolgung von ansteckenden Krankheiten an die Hygieneinspektion übertragen wurde. Allerdings wurde mit dieser Übertragung auch die Gesamtheit der ausführenden Tätigkeiten bei ansteckenden Krankheiten in den Schulen an die Hygieneinspektion übertragen. Es ist weiterhin wichtig, dass Kaleido-Ostbelgien künftig, im Auftrag der Hygieneinspektion, diese Tätigkeit in den Schulen und in der Kinderbetreuung fortführt, da Kaleido in Gesundheitsfragen erster Ansprechpartner insbesondere für die Schüler und Schulen ist.

Der strukturelle Aufbau des Referates Infektionsschutz verlangt auch einige rechtliche Anpassungen im Dekret über die Gesundheitsförderung und medizinische Prävention vom 1. Juni 2004, unter anderem auch die in vorherigem Absatz erläuterten Anpassung zur Beauftragung von Kaleido durch die Hygieneinspektion.

Die entsprechende Novellierung des Rechtstextes wird voraussichtlich bis November 2022 alle erforderlichen verwaltungstechnischen Etappen bis zur Verabschiedung durch das Parlament durchlaufen haben.

Um in der Zwischenzeit kein juristisches Vakuum entstehen zu lassen im Hinblick auf die Aufgaben im schulischen Bereich und in der Kinderbetreuung wird Frau Murielle Mendez, Koordinatorin für Gesundheitsfragen bei Kaleido-Ostbelgien und Fachkraft für Gesundheitspflege, bis zum 31. Oktober 2022, als beauftragte Bedienstete der Hygieneinspektion für die Schulen und die Kinderbetreuung bezeichnet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten: 

Das Gutachten des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor. 

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention, Artikel 10.4 §1 Absatz 3