Sitzung vom 7. April 2022

AGR Galmei Kelmis – Galmeibad – Erneuerung des Blockheizkraftwerks, Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Infrastrukturvorhabens „Kelmis – Galmeibad – Erneuerung des Blockheizkraftwerks“ gemäß Art. 22 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18. März 2002 an.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen: 

Antragsteller des Infrastrukturvorhabens „Kelmis – Galmeibad – Erneuerung des Blockheizkraftwerks“ ist die Autonome Gemeinderegie (AGR) Galmei. Die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens und der zugehörige Finanzplan datieren vom 4. März 2022.

In Folge eines irreparablen Motorschadens ist es im Februar 2022 zum plötzlichen Ausfall des Blockheizkraftwerks (BHKW) im Galmeibad in Kelmis gekommen.

Durch das fehlende BHKW muss der komplette Wärmebedarf durch die nicht dafür ausgelegte Gasheizung abgedeckt werden. Diese Überbelastung kann kurzfristig zu Beschädigungen an dieser eigentlich nur zur Ergänzung des BHKW vorgesehen Anlage führen. Sollte auch die Gasheizung ebenfalls ausfallen, müsste das Galmeibad umgehend geschlossen werden.

Zudem entfällt durch das defekte BHKW auch die eigene Stromproduktion, sodass der gesamte Strombedarf derzeit aus dem Versorgernetz gezogen werden muss. Dies erweist sich bei der aktuellen Energiepreisentwicklung als sehr kostenintensiv. 

Die Arbeiten zur Erneuerung des BHKW sollten dringend umgesetzt werden, um die Funktionsfähigkeit des Schwimmbads dauerhaft und nachhaltig zu gewährleisten

Die begründete Erklärung der drohenden, schwerwiegenden Beschädigung der Gesamtinfrastruktur sowie der Kostenvoranschlag der durchzuführenden Instandsetzungsarbeiten sind dem Infrastrukturdienst im Ministerium innerhalb der vorgesehenen Frist von einem Monat übermittelt worden. 

Die Gesamtkosten für die o. e. Arbeiten belaufen sich auf Grundlage des Kostenvoranschlags der Fachfirma EL-Technics B.V. vom 26. Februar 2022 und des zugehörigen Finanzplans der AGR Galmei vom 4. März 2022 auf 80.026,81€ (inkl. 21% MwSt.).

Aus diesen Gründen stellt die AGR Galmei einen vollständigen Antrag auf Anerkennung des Dringlichkeitsverfahrens im Sinne von Art. 22 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18. März 2002.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 13 - ZW 63.21 

(Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung von Sportstätten der Gemeinden)

Projektkosten: 80.027€ 

Maximaler Zuschuss (60%): 48.017€

4. Gutachten: 

Das Gutachten der Finanzinspektion ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage: 

Dekret zur Infrastruktur vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.