Sitzung vom 18. November 2021

Jahresberichte der Regierung über die Außenbeziehungen 2019-2020 und 2020-2021

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet die Jahresberichte Außenbeziehungen 2019-2020 und 2020-2021.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird beauftragt, die Berichte im Parlament zu hinterlegen.

2. Erläuterungen:

Der Jahresbericht 2019-2020 umfasst die Periode vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020.

Der Jahresbericht 2020-2021 beschreibt die Periode vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2021. Der Grund dieser längeren Zeitspanne liegt darin, dass die Erläuterungen zum Jahreshaushalt und der Jahresbericht sich inhaltlich weitgehend überschneiden, wobei allerdings die Erläuterungen zum Haushalt sich auf Kalenderjahre und der Jahresbericht sich auf Sitzungsperioden beziehen. Um unnötige Arbeit zu vermeiden, wurde beschlossen, dass die Jahresberichte sich künftig auch auf Kalenderjahre beziehen. Daher betrifft der vorliegende Jahresbericht die Aktivitäten bis zum 31. Dezember 2021. Der nächste Jahresbericht wird sich auf das Jahr 2022 beziehen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Grundsatzerklärung des Parlaments vom 19. November 2012 im Hinblick auf die Gestaltung und Behandlung der Außenbeziehungen