Sitzung vom 18. November 2021

Zuschuss zur Umsetzung des gemeinsamen Investitionsplans für EDV-Ausstattung „Masterplan ICT“ in den Krankenhäusern der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt den Krankenhäusern der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Umsetzung des gemeinsamen Investitionsplans für EDV-Ausstattung „Masterplan ICT“ einen Zuschuss in Höhe von 2.821.000 € und verabschiedet den entsprechenden Erlass.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Familie, Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In 2014 hat die Deutschsprachige Gemeinschaft eine Studie zur Errichtung von gemeinsamen Diensten zwischen den beiden Krankenhäusern und zur Suche eines Partnerkrankenhauses, im Hinblick auf die Netzwerkbildung im Krankenhausbereich, in Auftrag gegeben. Seitdem arbeiten die beiden Krankenhäuser der Deutschsprachigen Gemeinschaft enger zusammen und das CHC Lüttich konnte als Partnerkrankenhaus gewonnen werden.

Der Gesundheitssektor befindet sich seit einiger Zeit in einer Phase der Digitalisierung. So gilt es beispielsweise den föderalen e-Health Plan umzusetzen, die elektronische Patientenakte zu implementieren und die Telemedizin zu entwickeln. Die Deutschsprachige Gemeinschaft möchte die Krankenhäuser bei diesen Herausforderungen unterstützen.

In diesem Kontext wurde die Consultingfirma Solstisse am 8. November 2019 damit beauftragt, die Entwicklung einer gemeinsamen ICT Infrastruktur der beiden Krankenhäuser der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu planen

Unter ICT Infrastruktur wird zusammengesetzte Hardware, Software, Netzwerkressourcen und Dienste, die für die Existenz, den Betrieb und die Verwaltung einer Krankenhaus-ICT-Umgebung erforderlich sind verstanden.

Der Endbericht der Consultingfirma Solstisse wurde am 22. April 2021 als gemeinsamer Investitionsplan für EDV-Ausstattung für die Jahre 2021 bis 2023 im Sinne von Artikel 44.3 des Dekretes vom 18. März 2002 über die Infrastruktur genehmigt. Vorgenannter Bericht gibt einen umfassenden Überblick über die umzusetzenden Maßnahmen.

Zur Umsetzung des Investitionsplans für EDV-Ausstattung „Masterplan ICT“, hält die Deutschsprachige Gemeinschaft ein Finanzvolumen von insgesamt 3 Mio. EUR bereit. Vor dem Hintergrund einer 60%igen Bezuschussung bedeutet das, dass die Krankenhäuser gemeinsam Investitionen für insgesamt 5 Mio. tätigen können.

Die 3 Mio. EUR ergeben sich aufgrund der im Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft verfügbaren Mittel.

Im Hinblick darauf, dass der Klinik St. Josef im Rahmen des Masterplan ICT bereits Zuschüsse in Höhe von insgesamt rund 179.000,- EUR zugesagt wurden, wurde die vorliegende Zuschussakte um diese Mittel gekürzt (3 Mio. EUR – 179.000,00 EUR).

Aus buchhalterischen Gründen werden den Krankenhäusern je 50 % des Finanzvolumens von 3 Mio. EUR zugesagt. Bei Bedarf ist eine Verschiebung innerhalb der Mittelbindung möglich.

Der Klinik St. Josef werden die bereits zugesagten Mittel entsprechend in Abzug gebracht.

3. Finanzielle Auswirkungen:


Haushaltsjahr:                    2021

Finanzstelle:                       70.22

Finanzposition:                  52.10

Zuschuss:                           2.821.000,- €

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 19. Oktober 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 18. März 2002 zur Infrastruktur
  • Erlass vom 27. April 2017 über die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben von Krankenhäusern