Sitzung vom 18. November 2021

Belgische EU-Ratspräsidentschaft 2024 – Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung nimmt die vorliegende Informationsnote zur Kenntnis und stimmt den in den Erläuterungen vorgestellten Vorschlägen zur Besetzung einer Taskforce und bezüglich des turnusmäßigen Ratsvorsitzes zu.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Vom 1/01/2024 bis zum 30/06/2024 übernimmt Belgien den zwischen den Mitgliedstaaten festgelegten turnusmäßigen Vorsitz des Rates der Europäischen Union.

Bezüglich dieser Verpflichtung Belgiens als Mitgliedstaat der Europäischen Union und der durch das Abkommen vom 8. März 1994 festgelegten Beteiligung der Teilstaaten an der Vertretung Belgiens in den unterschiedlichen Ratsformationen, müssen zwei Entscheidungen getroffen werden:

1: Besetzung einer Task Force auf Ebene der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Organisation der Beteiligung dieser an der belgischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2024
 

2: Organisation des turnusmäßigen Ratsvorsitz zwischen den Teilstaaten und Klärung der Frage, welche Funktion die Deutschsprachige Gemeinschaft während der Trio-Präsidentschaft übernehmen möchte

Der belgische Ratsvorsitz integriert sich in eine Trio-Präsidentschaft, die aus den Mitgliedstaaten Spanien (Ratsvorsitz vom 1/07/2023 bis 31/12/2023), Belgien (Ratsvorsitz 1/01/2024 bis 30/06/2024) und Ungarn (Ratsvorsitz vom 1/07/2024 bis 31/12/2024) besteht.

Der eigentliche belgische Ratsvorsitz fällt in die erste Jahreshälfte 2024, inmitten einer wichtigen Wahlperiode für Belgien und der Europäische Union.

Die Europäischen Institutionen werden voraussichtlich im März/April 2024 ihr Arbeiten einstellen. Dies bedeutet, dass Belgien lediglich einen verkürzten Zeitraum hat, um seine Prioritäten auf europäischer Ebene umzusetzen. Die letzten Monate der europäischen Legislatur werden dazu genutzt werden, vorliegende, noch nicht abgeschlossene, Vorhaben zu finalisieren.

Der belgische Ratsvorsitz muss die Bestimmungen aus dem Zusammenarbeitsabkommen vom 8. März 1994 zwischen dem Föderalstaat, den Gemeinschaften und den Regionen bezüglich der Vertretung des Königreichs Belgien in den Ministerräten der Europäischen Union befolgen. Dies bedeutet, dass den Gemeinschaften und Regionen bei der Organisation der belgischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2024 ebenfalls eine tragende Rolle zukommen wird. .

Zu 1:

Die Gesamtkoordination der belgischen Ratspräsidentschaft wird durch den Föderalstaat wahrgenommen.

Um die Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft an der gesamtbelgischen Koordination zu gewährleisten, empfiehlt sich, angelehnt an die Erfahrungen der belgischen Ratspräsidentschaft von 2010, eine Taskforce zu gründen, die aus Mitarbeitenden der Verwaltung und des Kabinetts besteht.

Vorgeschlagene Besetzung der Taskforce in der Deutschsprachigen Gemeinschaft:

Kabinett des Ministerpräsidenten: Nicole De Palmenaer und Sophie Derichs

Verwaltung- Fachbereich Außenbeziehung: Janina Vomberg und Yves Kreins

Ständige Vertretung: Janine Reinartz und Xavier Kalbusch

Das Kabinett des für die Europäischen Angelegenheiten zuständigen Ministers übernimmt die Koordination der Taskforce.

Die Taskforce übernimmt die Gesamtkoordination der Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft an der belgischen Ratspräsidentschaft und übermittelt dem für die Europäischen Angelegenheiten Zuständigen Minister in regelmäßigen Abständen Berichte über die Vorbereitungsarbeiten zur Ausrichtung dieser Ratspräsidentschaft.

Die Taskforce ist das Bindeglied zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der auf föderaler Ebene eingesetzten Taskforce „EU 2024“. Ein Vertreter des Kabinetts des für die Europäischen Angelegenheiten zuständigen Ministers übernimmt die Funktion des Single Point of Contact mit der föderalen Taskforce „EU 2024“.

Die Taskforce legt der Regierung rechtzeitig einen Vorschlag zur Besetzung einer umfassenderen Arbeitsgruppe, in Anlehnung an die Erfahrungen der belgischen Ratspräsidentschaft von 2010, vor.

Die Taskforce legt der Regierung rechtzeitig eine unter Beteiligung der Arbeitsgruppe erarbeitete Note zur konkreten Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft an der belgischen Ratspräsidentschaft vor.
 

Zu 2:

Das Abkommen vom 8. März 1994 legt die Beteiligung der Teilstaaten an der Vertretung Belgiens in den unterschiedlichen Ratsformationen fest. Die Teilstaaten folgen in der Verteilung der Vertretung Belgiens in den unterschiedlichen Ratsformationen einer bestimmten Periodizität, die für den Zeitraum der Triopräsidentschaft im Zeitraum vom 1/07/2023 bis zum 31/12/2024 folgende Aufteilung ergeben würde:

Die Deutschsprachige Gemeinschaft würde während der Triopräsidentschaft im Rahmen der belgischen Ratspräsidentschaft, auf Grundlage der Periodizität des turnusmäßigen Ratsvorsitz zwischen den Teilstaaten, den Vorsitz für die die Ratsformation im Bereich Jugend und Sport übernehmen.

Während des Ratsvorsitzes Belgiens im Jahre 2010 hatte die Deutschsprachige Gemeinschaft den Sitz des präsidierenden Mitgliedstaates in der Ratsformation Tourismus inne.

Sie hat im gleichen Zeitraum den belgischen Sitz im Bereich Jugend besetzt. In dieser Ratsformation hatte Flandern den Sitz des präsidierenden Mitgliedstaates inne.

Die Verwaltung hat eine umfassende Note erstellt, in der die Auswirkungen dreier möglicher Beteiligungsoptionen auf den entsprechenden Arbeits- und Finanzaufwand aufgeschlüsselt werden.

Diese drei Beteiligungsoptionen sind:

  • Option 1: Die Deutschsprachige Gemeinschaft zieht die EU-Ratspräsidentschaft in der Kategorie Jugend und Sport und ist zudem Wortführer Belgiens in der Kategorie Jugend und Sport
  • Option 2: Die Deutschsprachige Gemeinschaft zieht ausschließlich die EU-Ratspräsidentschaft in der Kategorie Jugend und Sport
  • Option 3: Die Deutschsprachige Gemeinschaft zieht ausschließlich die Wortführerschaft Belgiens in der Kategorie Jugend und Sport während einer Zeitspanne von 18 Monaten (d.h. während des Trios).

Basierend auf den Erkenntnissen der Verwaltungsnote empfiehlt sich, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft von einer Inanspruchnahme des Sitzes als präsidierender Mitgliedstaat in einer den Gemeinschaften durch das Abkommen vom 8. März 1994 zugewiesenen Ratsformation absieht. Beruhend auf der Erfahrung der belgischen Ratspräsidentschaft von 2010, wäre es vorteilhafter, in einer ausgewogenen Verteilung der Vorsitze den belgischen Vorsitz im Bereich Jugend zu übernehmen und dabei eine der beiden anderen Gemeinschaften zu unterstützen, die die Aufgabe des präsidierenden Mitgliedstaates übernimmt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten:

Kein Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Keine.