Sitzung vom 4. November 2021

Genehmigung eines Lastenheftes zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über die Prozessbegleitung zur Strukturreform der technischen und beruflichen Ausbildung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Lastenheft zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags über die Prozessbegleitung zur Strukturreform der technischen und beruflichen Ausbildung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im technischen und beruflichen Sekundarunterricht und in der mittelständischen Ausbildung werden Jugendliche aufgrund unterschiedlicher Problemstellungen zunehmend mit Hürden oder Scheitern konfrontiert. Auf der anderen Seite bleiben jedes Jahr zahlreiche Lehrstellen unbesetzt. Der Fachkräftemangel stellt die Betriebe und Arbeitgeber in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vor enorme Herausforderungen. Die bestehenden Systeme haben das längst erkannt und eine Vielzahl von Antworten entwickelt: den Teilzeitunterricht, das BIDA-Projekt (Berufliche Integration durch Ausbildungsbegleitung in der dualen Ausbildung), das Time-Out, den Modulunterricht, Teilzertifizierungen, usw.

Neben privaten, durch die öffentliche Hand bezuschussten Anbietern und der an den Sekundarschulen angesiedelten schulischen Weiterbildung sowie der beruflichen und technischen Weiterbildung an den Zentren für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand übernimmt auch das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Um-)Schulungsmaßnahmen.

Es ist eine der zentralen Aufgaben des Bildungssystems, jedem Jugendlichen und Erwachsenen einen Weg und eine Perspektive aufzuzeigen, damit er sich und seine Fähigkeiten unter Berücksichtigung seiner Interessen und Möglichkeiten entfalten kann.

Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, die Attraktivität der technischen und beruflichen Aus- und Weiterbildungen trägerübergreifend für die Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuchenden gleich welchen Alters zu steigern, indem von ihren Bedarfen und Interessen ausgegangen wird. Es müssen passgenaue Lösungen erarbeitet werden, damit das individuelle Potenzial eines jeden optimal gefördert wird.

Die angestrebte Strukturreform der technischen und beruflichen Ausbildungen in all ihren Facetten kann nur in der Form eines partizipativen Prozesses angestoßen werden. Trägerübergreifende Zusammenarbeit, fließende Ausbildungsübergänge, betriebsnahe Berufspraktika und eine optimale Nutzung der Ausbildungskapazitäten auf Ebene der Infrastruktur und des Personals sind wichtige Themenbereiche dieser Reformbestrebung. Im Mittelpunkt des Projekts sollen jedoch natürlich nicht nur diese Strukturen stehen, sondern vor allem die Jugendlichen und Erwachsenen, die auf der Suche nach zukunftsorientierten Ausbildungen mit bestmöglichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind. Diese Reform soll ihnen auch bei der Aufnahme der weiterführenden Studien und bei der persönlichen Selbstverwirklichung behilflich sein. Sie umfasst gleichermaßen beide Geschlechter und Jugendliche und Erwachsene gleich welcher Herkunft.

Im Rahmen dieses Reformvorhabens müssen zunächst die Schwächen und Risiken der verschiedenen (Aus-)Bildungswege identifiziert werden, um ausgehend von ihren Stärken und Chancen gemeinsam mit allen betroffenen Akteuren ein neues integriertes (Aus-)Bildungsmodell für die Deutschsprachige Gemeinschaft zu entwickeln.

Die verschiedenen betroffenen Akteure haben ihre Bereitschaft, an diesem Projekt mitzuwirken, bereits bestätigt. Mit der Absicht, den erforderlichen Prozess partizipativ und zielführend zu gestalten, wird das vorliegende Lastenheft zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über eine Prozessbegleitung verabschiedet.

Ein nahezu identisches Lastenheft (Referenz FbAUO.CaR/31.00/20.139) wurde bereits am 8. Oktober 2020 von der Regierung genehmigt, jedoch gingen bei der europäischen Ausschreibung keine Angebote ein, sodass der Auftrag bislang nicht vergeben werden konnte.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine. Die Belastung des Haushaltes erfolgt erst nach der Auftragsvergabe und unterliegt einem weiteren Regierungsbeschluss.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 28. Oktober 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge