Sitzung vom 28. Oktober 2021

Genehmigung des Entwurfs eines Kooperationsabkommens zur Schaffung des Nationalparks Hohes Venn sowie der Absichtserklärung im Rahmen des Aufrufs der Wallonischen Region zur "Entwicklung eines außergewöhnlichen Naturerbes in der Wallonischen Region für den Naturschutz und die touristische Entwicklung"

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Entwurf eines Kooperationsabkommens zur Schaffung des Nationalparks Hohes Venn, sowie er dieser Note als Anlage beigefügt ist und ihr beigefügt bleibt;

Die Regierung beauftragt die A.S.B.L. REGION DE VERVIERS - CONFERENCE D'ARRONDISSEMENT DES BOURGMESTRES ET DU COLLEGE PROVINCIAL DE LIEGE mit der Einreichung des Antrags im Rahmen des Projektaufrufs;

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit ihrer Erklärung zur Regionalpolitik 2019-2024 hat die wallonische Regierung ihren Willen bekräftigt, die natürlichen Ressourcen der Wallonie aufzuwerten und gleichzeitig einen nachhaltigen Tourismus zu entwickeln. Diese Ziele sollen u.a. durch die Schaffung von Nationalparks erreicht werden.

Die Wallonische Region hat daher am 1. Juli 2021 einen Aufruf zur Einreichung von Projekten zur "Entwicklung eines außergewöhnlichen Naturerbes in der Wallonischen Region für den Naturschutz und die touristische Entwicklung" veröffentlicht, um die Anerkennung und Subventionierung von maximal zwei "Nationalparks der Wallonie" durch die Wallonische Region zu ermöglichen.

Hierbei werden vier Anträge von der Regierung der Wallonischen Region auf der Grundlage der Absichtserklärung, die dieser Note als Anlage beigefügt ist, und des Berichts des Bewertungsausschusses vorausgewählt. Diese vier Anträge kommen für einen Zuschuss zur Ausarbeitung eines detaillierten Antrags in Frage, der aus einem Masterplan (plan directeur) und einem Betriebsplan (plan opérationel) besteht;

Für diese erste Phase der detaillierteren Ausarbeitung wird den ausgewählten Projektträgen ein 100%iger Zuschuss zur Erstellung der beiden oben erwähnten Pläne bis zu einem Höchstbetrag von 250.000,00 € gewährt.

Auf der Grundlage der eingereichten Masterpläne und Betriebspläne wird der Bewertungsausschuss der wallonischen Regierung einen Bericht vorlegen, der es ihr ermöglicht, maximal zwei Projekte zu benennen, die für die Anerkennung als wallonischer Nationalpark in Frage kommen.

Im Falle, dass das Projekt „Nationalpark Hohes Venn“ zu den zwei final ausgewählten Projekten zählt, steht eine maximale Subvention von 13.000.000 Euro zur Verfügung. Dieser Subventionssatz wird auf 80 % der Betriebs- und Investitionskosten festgesetzt. Die übrigen 20% sind durch die Projektpartner zu tragen.

Auf Grund der lokalen Gegebenheiten, sowie der Potentiale, die ein Nationalpark für die Region des Hohen Venns darstellt, haben sich die derzeitigen Partner des Projektes (siehe hierzu Kooperationsabkommen im Anhang) beschlossen, sich an dem Aufruf zu beteiligen und ein Projekt zur Schaffung eines "Nationalparks Hohes Venn" einzureichen. Aus dem deutschen Sprachgebiet sind bislang folgende Partner an dem Projekt beteiligt:

  • Stadt Eupen
  • Gemeinde Raeren
  • Gemeinde Bütgenbach
  • Tourismus Agentur Ostbelgien
  • Naturzentrum Haus Ternell

Durch den vorliegenden Beschluss soll die Teilnahme der Deutschsprachigen Gemeinschaft an diesem Projekt bestätigt werden.

Zu diesem Zweck haben die Partner ein Kooperationsabkommen ausgearbeitet. Ziel dieses Abkommens ist es, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Partnern des territorialen Bündnisses zu formalisieren und die Grundsätze und Modalitäten für ihre Zusammenarbeit festzulegen. Es umfasst die folgenden Aspekte:

  • Die Partner bekräftigen ihren Wunsch, sich aktiv an der Schaffung des Nationalparks Hohes Venn zu beteiligen, da sie von der Bedeutung und dem Interesse des Projekts überzeugt sind, und bestätigen ihre feste Absicht, in das Projekt zu investieren und es gegenüber allen, insbesondere gegenüber den regionalen Behörden, zu verteidigen;
  • Die Partner bekräftigen ihre Unterstützung für die Aufforderung zur Einreichung von Projekten zur "Entwicklung eines außergewöhnlichen Naturerbes in der Wallonischen Region zum Zwecke des Naturschutzes und der touristischen Entwicklung" im Hinblick auf die Anerkennung und Subventionierung von maximal zwei "Nationalparks in Wallonien" durch die Wallonische Region und billigen insbesondere die Unterstützung für das Projekt des Nationalparks Hohes Venn;
  • Die Partner validieren die erstellten Bewerbungsunterlagen, insbesondere die Absichtserklärung mit allen Belegen;
  • Die Partner stimmen ihrer Aufnahme in die territoriale Koalition der Partner und dem Grundsatz eines finanziellen Beitrags zur Verwirklichung des Projekts des wallonischen Nationalparks zu;
  • Die Partner bestätigen die Benennung der ASBL REGION DE VERVIERS - CONFERENCE D'ARRONDISSEMENT DES BOURGMESTRES ET DU COLLEGE PROVINCIAL DE LIEGE als Projektbüro.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es keine finanziellen Auswirkungen. Diese entstehen erst im Falle, dass das Projekt „Nationalpark Hohes Venn“ als einer von zwei Nationalparks am Ende der Prozedur anerkannt werden sollte (siehe dazu auch den Finanzplan, der dieser Note als Anlage beigefügt ist).

4. Gutachten:

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5. Rechtsgrundlage:

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