Sitzung vom 28. Oktober 2021

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung über den Nachteilsausgleich und den Notenschutz in der mittelständischen Ausbildung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses über den Nachteilsausgleich und den Notenschutz in der mittelständischen Ausbildung.

Die Regierung beschließt das Gutachten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen sowie das Gutachten der Datenschutzbehörde zu beantragen.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In Anlehnung an die geltenden Bestimmungen für die Primar- und Sekundarschulen wird der Nachteilsausgleich und der Notenschutz für die Lehrlinge mit besonderem Förderbedarf geregelt.

Einige Schüler haben im Laufe ihrer Schullaufbahn bereits Nachteilsausgleich erhalten. In diesem Sinne ist es kohärent, diese Möglichkeit im Rahmen der Kurse der Allgemeinkenntnisse der mittelständischen Ausbildung zu ermöglichen und gegebenenfalls weiterzuführen. Aufgrund des Wechsels von der Sekundarschule zu den Zentren für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen bedarf es jedoch einer Überprüfung der von der Schule gewährten Nachteilsausgleichsmaßnahmen und einer neuen Festlegung dieser für die Ausbildung in den Kursen der Allgemeinkenntnissen an den Zentren für Aus- und Weiterbildung.

Zur Weiterführung des Notenschutzes bei einem Wechsel von der Sekundarschule zu den Zentren für Aus- und Weiterbildung ist ein neuer Antrag auf Notenschutz bei der Schulinspektion einzureichen.

Aufgrund verschiedener Sicherheits- und Hygieneanforderungen bzw. betrieblicher Anforderungen bei den Empfehlungen zu relevanten Teilbereichen der Kurse der Allgemeinkenntnisse kann in gewissen Teilbereichen der Nachteilsausgleich oder Notenschutz verweigert werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Die Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom
14. Oktober 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft
  • Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen