Sitzung vom 28. Oktober 2021

Genehmigung des Lastenhefts zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags „Intensive und niederschwellige Sprachkurse für Migranten ab 2022“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Lastenheft zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags „Intensive und niederschwellige Sprachkurse für Migranten ab 2022“.

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Nach der ersten öffentlichen Auftragsvergabe im Rahmen des Integrationsparcours im Jahr 2017 besteht weiterhin der Bedarf an intensiven und niederschwelligen Sprachkursen. Dadurch, dass es keine Möglichkeit der Verlängerung gibt, muss die öffentliche Auftragsvergabe neu ausgeschrieben werden. In den letzten Jahren konnten viele Erfahrungen in der Umsetzung und der Organisation der Sprachkurse gesammelt werden. Die Sprachkurse für Migranten, sowohl niederschwellig als auch intensiv, sind seit der Umsetzung des Projektes „Miteinander stark“ im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzeptes ein fester Bestandteil in Ostbelgien. Die Erlernung einer Fremdsprache bleibt einer der wichtigsten Schritte zur Integration.

Das Zielpublikum der Sprachkurse sind alle volljährigen Personen mit Migrationshintergrund, die ihren Wohnsitz in der Deutschsprachen Gemeinschaft Belgiens haben. Prioritär müssen Nicht-EU-Bürger und EU-Bürger in die Kurse vermittelt werden, die einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel haben. Andere Personen mit Migrationshintergrund können bei freien Kapazitäten ebenfalls an den Kursen teilnehmen. Dieses Angebot ist für jeden Teilnehmer kostenlos zugänglich.

Die Einführung von zwei rechtlichen Grundlagen regelt die Rahmenbedingungen der Durchführung von Sprachkursen:

  • das Dekret vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt;
  • der Erlass der Regierung vom 4. Oktober 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 11. Dezember 2017 über Integration und das Zusammenleben in Vielfalt.

Diese rechtlichen Grundlagen legen die Bedingungen zur Organisation und der Teilnehmeranzahl in den Kursen fest. Des Weiteren müssen die Anbieter die vorgegeben Kriterien zur Anerkennung erfüllen, um die Sprachkurse unterrichten zu können.

Ziel des beschriebenen Auftrages im Lastenheft ist es den Migranten, die Möglichkeit zu geben sich durch die Spracherlernung besser integrieren zu können. Des Weiteren sieht der Auftrag der intensiven und niederschwelligen Sprachkurse vor, dass das o.g. Zielpublikum eine Förderung der sozialen und beruflichen Integration in die (ost)belgische Gesellschaft im Rahmen des Integrationsparcours erhält. Zusätzlich bleibt die Erlernung einer Fremdsprache ein entscheidender Schritt sich in einer neuen Gesellschaft zurechtzufinden. Im Lastenheft werden die Bedingungen und Voraussetzungen beschrieben, die die Anbieter erfüllen müssen, um einen Sprachunterricht für dieses Zielpublikum zu erteilen.

Für vorliegenden Auftrag soll ein offenes Verfahren mit einer europäischen Bekanntmachung angewendet werden. Des Weiteren sieht das Lastenheft eine Rahmenvereinbarung vor, dass die genaue Anzahl notwendiger Kurse vom jährlichen Bedarf abhängt und auch die jährlich festgelegte Anzahl Kurse in Rechnung gestellt wird.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Genehmigung des Lastenheftes zum öffentlichen Auftrag hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Mit der Vergabe des zugesagten Anbieters, zu einem späteren Zeitpunkt dieses Jahres, werden finanzielle Auswirkungen kommen. Die genauen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft können erst nach Erhalt der Angebote abschließend festgehalten werden.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge
  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft