Sitzung vom 28. Oktober 2021

Vergabe eines gemischten öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsauftrags für die Ausstattung des Lehrpersonals und der Sekundarschüler in der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit Laptops

1. Beschlussfassung:

In Folge der europäischen Ausschreibung mit der Referenz FbIT.SeL/03.03-00.05/21.12 genehmigt die Regierung die Vergabe des öffentlichen Dienstleistungs- und Lieferauftrags für die Ausstattung des Lehrpersonals und der Sekundarschüler in der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit Laptops an die Firma Signpost.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Rahmen des IT-Konzeptes für das Unterrichtswesen und vor dem Hintergrund der Corona-Krise, hat die Bildungsministerin Lydia Klinkenberg das Ministerium beauftragt schnellstmöglich alle Lehrpersonen der Schulen und Sekundarschüler innerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit Laptops auszustatten.

Um dies zu realisieren wurde ein nachhaltiges Modell europäisch ausgeschrieben.
Siehe TOP OP/445 von der RGS vom 15/07/2021.
Referenz der Ausschreibung: FbIT.SeL/03.03-00.05/21.12

Das nachhaltige Modell beinhaltet Service, Garantie, Versicherung und Wartung der Geräte. In einer ersten Phase wird das Lehrpersonal die Möglichkeit erhalten, ein vorbestimmtes Arbeitsgerät zu bestellen. Die Kosten für dieses Gerät gehen zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Das Lehrpersonal hat die Möglichkeit aus einem vordefinierten Katalog auch leistungsstärkeres Material oder Zubehör zu bestellen, die Mehrkosten gehen zu Lasten der Lehrperson. Wichtig ist auch zu erwähnen, dass es sich bei der Zurverfügungstellung der Laptops um ein freiwilliges Angebot handelt. Nur die Lehrpersonen, die dies wünschen, werden ein Gerät erhalten. Die Geräte werden nach 3 Jahren ersetzt. Das Lehrpersonal hat dann die Möglichkeit das Gerät zu seinem Restwert abzukaufen.

Im Sinne der einheitlichen und zentralisierten Verwaltung und Wartung des EDV-Materials in den Schulen, sollen dazu die Schuleinrichtungen beziehungsweise die Schulträger ebenfalls die Möglichkeit erhalten, das gleiche Material inkl. Dienstleistungen mittels einer Einkaufzentrale anzuschaffen. Zum Beispiel können die Schulen für das administrative Personal oder zur weiteren Ausstattung der Schuleinrichtung Material hinzukaufen.

In einer 2. Phase werden progressiv alle Schüler der Sekundarschulen einen Laptop erhalten. Hierbei wird das gleiche Modell verwendet werden. Dies beinhaltet das Material mit Dienstleistungen wie Garantie, Versicherung und Wartung. Die Laptops sollen ebenfalls alle 3 Jahre ersetzt werden. Im Gegensatz zu den Lehrer-PCs, soll das Eigentums der Geräte an die Schuleinrichtungen und nicht an den Schüler, übertragen werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Nach aktueller Schätzung basierend auf das Angebot des Anbieters Signpost, belaufen sich die Gesamtkosten für die Ausstattung des Lehrpersonals und der Sekundarschüler bis 2027 (Schuljahr 2026-2027) auf insgesamt 6.629.774 EUR, verteilt wie folgt:

Zwischen 2021 und 2023

  • 900.505 EUR für die Erstausstattung des Lehrpersonals.
  • 2.414.382 EUR für die Erstausstattung der Sekundarschüler.

Ab 2024 und bis 2026:

  • 804.794 EUR jährlich für die kontinuierliche Ausstattung der Sekundarschüler.
  • 900.505 EUR für die Erneuerung der Ausstattung des Lehrpersonals.

Die Kosten werden zu Last des HH-Postens OB70.26/74.22 fallen.

Das Projekt wurde in den nationalen Wiederaufbau- und Resilienzplan (Recovery and Resilience Plan) mit einer Zusage von 5,5 Mio. Euro angenommen (Zeitraum 2021-2026).

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors wurden beantragt.

5. Rechtsgrundlage:

  • Gesetz vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge
  • Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Konzessionen
  • Königlicher Erlass vom 18. April 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen
  • Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge
  • Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO).
  • Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates.
  • Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten.
  • Gesetz vom 3. Dezember 2017 zur Schaffung einer Datenschutzbehörde
  • Richtlinie (UE) 2009/125 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung eines Referenzrahmens zur Festlegung der Anforderungen in Bezug auf die Ecokonzeption anwendbar auf Energie Produkte.