Sitzung vom 28. Oktober 2021

Vollmacht zur Unterzeichnung des Sitzabkommens, mit Anlage, zwischen dem Königreich Belgien und der Zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung (Intergovernmental Authority on Development – IGAD)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erteilt dem Außenminister oder seinem Vertreter Vollmacht zur Unterzeichnung in ihrem Namen des Sitzabkommens, mit Anlage, zwischen dem Königreich Belgien und der Zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung (Intergovernmental Authority on Development – IGAD).

Der Ministerpräsident wird damit beauftragt, dies dem Außenminister und dem zuständigen Dienst des Außenministeriums mitzuteilen.

2. Erläuterungen:

Dieses Abkommen ist ein Sitzabkommen im klassischen Sinne zugunsten einer internationalen Organisation, der IGAD. Dieses Abkommen legt die Zuerkennung der Rechtspersönlichkeit, die Vorrechte und Immunitäten des Verbindungsbüros der IGAD sowie die Rechtstellung des Personals fest.

Es handelt sich um einen „gemischten Vertrag“ im Sinne von Artikel 167 §4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge am 14.07.2020 feststellte.

Damit das Abkommen unterzeichnet werden kann, ist die Erteilung von Vollmachten erforderlich.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 92bis §4ter
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 55bis
  • Zusammenarbeitsabkommen vom 8. März 1994 bezüglich der Bestimmungen für den Abschluss von gemischten Verträgen, Artikel 6