Sitzung vom 28. Oktober 2021

Genehmigung des Jahresabschlusses 2020 des Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit Euregio Maas-Rhein

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Jahresabschluss 2020 des Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit Euregio Maas-Rhein.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit Euregio Maas-Rhein (EVTZ EMR) mit Sitz in Eupen, Belgien, wurde im April 2019 gegründet.

Gemäß Artikel 6, Absatz 1, der EVTZ-Verordnung „führen die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem der EVTZ seinen Sitz hat, die Kontrolle der Verwaltung der öffentlichen Mittel durch den EVTZ durch […]“. Die Modalitäten dieser Kontrolle wurden in der ersten Sitzung der Versammlung des EVTZ EMR am 4. April 2019 in Lüttich verabschiedet. Zuvor hatte die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in ihrer Sitzung vom 28. März 2019 zugestimmt, diese Kontrollfunktion zu übernehmen (EXVIII/28.03.2019/OP/744)

Gemäß dem durch die EVTZ-Versammlung verabschiedeten Kontrollmechanismus erfolgt die Finanzverwaltung vom EVTZ durch einen externen Dienstleister. Der Jahresabschluss wird durch eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers über die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses vervollständigt. Die Aufgaben des Wirtschaftsprüfers umfassen die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und Berichtsregeln, die Bewertung der Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der Ausgaben sowie, soweit möglich, die Bewertung der administrativen und internen Organisation.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat den Jahresabschluss 2020 mit seinen Anhängen sowie den diesbezüglichen Bericht des Wirtschaftsprüfers erhalten. Die Bilanz des EVTZ weist zum 31.12.2020 Aktiva und Passiva in Höhe von 454.487,46€ aus, der Gewinn des Geschäftsjahres 2020 beläuft sich auf 87.798,62€. Der Wirtschaftsprüfer hat ein positives Testat ohne Einschränkungen erstellt. Der Wirtschaftsprüfer vertritt die Ansicht, dass der vorliegende Jahresabschluss ein getreues Bild der Vermögenswerte und der finanziellen Situation des EVTZ zum 31.12.2020 darstellt und dass das Ergebnis des Jahres 2020 entsprechend den in Belgien geltenden Buchhaltungsbestimmungen ermittelt wurde.

In Ausführung des vorliegenden Beschlusses sollen der Jahresabschluss sowie der Bericht des Wirtschaftsprüfers der EVTZ-Versammlung in ihrer Sitzung am 17. November 2021 zwecks Genehmigung vorgelegt und die Deutschsprachige Gemeinschaft und das Büro der EMR entlastet werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

4. Gutachten:

Bericht des Kommissars an die Generalversammlung des EVTZ für das Geschäftsjahr 2020.

5. Rechtsgrundlage:

  • Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)
  • Verordnung (EU) Nr. 1302/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) im Hinblick auf Präzisierungen, Vereinfachungen und Verbesserungen im Zusammenhang mit der Gründung und Arbeitsweise solcher Verbünde.
  • Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft
  • Dekret vom 23. Juni 2008 über die zuständige Behörde zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 über den Europäischen Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)
  • Satzung des Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit „Euregio Maas-Rhein“
  • EVTZ Euregio Maas-Rhein, Kontrollmechanismus