Sitzung vom 28. Oktober 2021

Einführung einer ostbelgischen Komplementärwährung: Abschlussbericht der Projektgruppe

1. Beschlussfassung:

Die Regierung nimmt den Bericht der Projektgruppe zur Einführung einer ostbelgischen Komplementärwährung zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag zur weiteren Qualifizierung des Projektes zu.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Hintergrund

Akteure der Zivilgesellschaft (CAB und RSM Eupen) sind im April 2020 auf die Regierung und auf die WFG zugegangen, um zu erörtern, ob ein System der Komplementärwährung in Ostbelgien umsetzbar wäre, um im Post-Corona-Kontext regionale Wertschöpfungsketten zu unterstützen. Im Rahmen der Vorstellung der Initiativen zur Unterstützung des Tourismus-Sektors im Juni 2020 haben Ministerpräsident Paasch und Ministerin Weykmans angekündigt, dass sie die Einführung eines Systems der Komplementärwährung in Ostbelgien unterstützen.

Der Fachbereich Standortentwicklung des Ministeriums wurde damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit den genannten Akteuren ein entsprechendes Konzept zu entwickeln. Zu diesem Zweck wurde eine provisorische Projektgruppe eingerichtet, in der alle oben genannten Akteure vertreten waren. Zwecks Erstellung einer ersten Bedarfsanalyse wurden zunächst die neun Gemeinden sowie die Akteure der Wirtschaft, des nichtkommerziellen Sektors und der Zivilgesellschaft konsultiert. Auch befasste sich die Projektgruppe mit der Frage, wer geeignete Partner für die Umsetzung wären. In dem Kontext wurden Gespräche mit der wallonischen VoG Financité geführt, welche sich auf die Unterstützung von Kommunen und Akteuren der Zivilgesellschaft bei der Einführung von Komplementärwährungen spezialisiert hat.

Am 7. Oktober 2020 fand eine Informationsveranstaltung mit Gemeinden, Vertretern der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und nichtkommerzieller Organisationen statt. An diesem Abend wurde eine 15-köpfige Projektgruppe eingesetzt, die sich zwischen Oktober 2020 und Juni 2021 mit dem Thema auseinandersetzte und hierzu Best Practice Beispiele anderer Regionen konsultierte.

Die drei Austauschmomente mit den Best Practice Projekten Val’heureux, Chiemgauer und Beki haben gezeigt, dass in einer Komplementärwährung viel Potenzial zur Stärkung des Zusammenhalts und der Identifikation mit der Region sowie zur Förderung nachhaltiger Konsummuster (B2B und B2C) im Sinne einer regionalen Kreislaufwirtschaft liegt.

Nächste Schritte:

Der Abschlussbericht der Projektgruppe beinhaltet Empfehlungen im Hinblick auf die Einführung einer ostbelgischen Komplementärwährung. Er geht auf folgende Punkte ein: Gedanken zum System und den Grundsatzideen; geographische Verankerung, ökonomisches Modell; monetäres Modell; finanzielle und organisatorische Anbindung; Anregungen zum Prozess und den involvierten Akteuren sowie Rahmenbedingungen. Hierdurch liefert der Abschlussbericht die Grundlage zur weiteren Qualifizierung und Vorbereitung des Projektes.

Gleichzeitig verdeutlicht er, dass die Vorbereitung der Einführung personelle Ressourcen erfordert. Die Projektgruppe ist der Meinung, dass mittelfristig (mindestens) eine Halbzeitstelle erforderlich ist, um das Projekt nachhaltig umzusetzen. Sie regt an, diese Stelle mit finanzieller Unterstützung der Deutschsprachigen Gemeinschaft bei einem zivilgesellschaftlichen Akteur anzusiedeln.

Die Regierung ist grundsätzlich bereit, die weitere Qualifizierung des Projektes zur Einführung einer ostbelgischen Komplementärwährung mit der Bezuschussung von Personal inklusive Funktionskosten zu unterstützen. Dazu können die Projektgruppe bzw. ihre Mitglieder auf der Grundlage der vorliegenden Eckpunkte-Empfehlungen einen konkreten Projektvorschlag inklusive Zeitplan, Kosten- und Finanzierungsplan einreichen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Zur Weiterqualifizierung des Projektes stellt die Regierung einen Zuschuss in Höhe von maximal 100.000 € zur Verfügung. Die Finanzierung kann über den OB 20 PR 15 EWK 33.20 (Zuschüsse für besondere Initiativen der Standortentwicklung) erfolgen. Eine konkrete Entscheidung über die Höhe des Zuschusses wird auf der Basis eines konkreten Zuschussantrags inkl. Projektvorschlag erfolgen.

4. Gutachten:

Ein Gutachten ist für den vorliegenden Prinzipbeschluss nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

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