Sitzung vom 28. Oktober 2021

Umsetzung der Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auf den Websites und in den mobilen Anwendungen der Behörden

1. Beschlussfassung:

Die Regierung in ihrer Funktion als Kontrollorgan in Sachen digitale Barrierefreiheit beauftragt Frau Sandra Weber mit der Erstellung von Auditberichten über die Einhaltung der Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit der Websites der Behörden.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 24 des Dekrets vom 15. Oktober 2018 über die individuelle und öffentliche elektronische Kommunikation der Behörden des deutschen Sprachgebiets muss die Regierung in Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 überwachen, inwieweit Websites und mobile Anwendungen der Behörden den Barrierefreiheitsanforderungen gemäß Artikel 20 des oben genannten Dekrets genügen.

Ziel ist es, zu gewährleisten, dass Websites oder mobile Anwendungen von Behörden wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sind, damit angebotene Informationen und Funktionen für alle Besucher zugänglich sind – unabhängig von ihrer jeweiligen körperlichen, geistigen oder technischen Situation.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist dazu verpflichtet, jährlich eine Website einer Behörde gemäß Artikel 2 Nummer 1 des oben genannten Dekrets einem vereinfachten, weitestgehenden automatisiertem Audit zu unterziehen. Zur Durchführung dieses Audits stellt der FÖD Politik und Unterstützung in seiner Funktion als Kontroll- und Koordinationsinstanz für digitale Barrierefreiheit den Gliedstaaten die Online-Anwendung „Accessibility Auditing Tool“ kostenfrei zur Verfügung.

Die mit dieser Anwendung erstellten Auditberichte fließen in den gesamtbelgischen Bericht ein, den die Abteilung Digitale Barrierefreiheit des FÖD Politik und Unterstützung der Europäischen Union jährlich übermittelt.

Um die digitale Barrierefreiheit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu fördern, kann die Regierung entscheiden, über das erforderte Minimum von einem vereinfachten Audit pro Jahr hinaus jährlich eine größere Anzahl von Websites zu kontrollieren bzw. Websites vollständigen Audits zu unterziehen.

In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, Frau Sandra Weber, Referentin im Ministerium, mit der Umsetzung der Überwachung der digitalen Barrierefreiheit der Websites und mobilen Anwendungen der Behörden der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu beauftragen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Erstellung der vereinfachten Auditberichte mittels der Online-Anwendung „Accessibility Auditing Tool“ entstehen keine Kosten.

Sollte die Regierung entscheiden, vereinzelt auch vollständige Audits von Websites durch den Anbieter KMBS (Koninklijke Maatschappij voor blinden en slechtzienden) erstellen zu lassen, den der FÖD Politik und Unterstützung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ausgewählt hat, sind vorher entsprechende Haushaltsmittel vorzusehen (aktuell pro Audit 2.226,40 EUR inkl. MwSt.).

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Das Dekret vom 15. Oktober 2018 über die individuelle und öffentliche elektronische Kommunikation der Behörden des deutschen Sprachgebiets.