Sitzung vom 14. Oktober 2021

Stadt Eupen – Sportzentrum Stockbergerweg 5 – Sanierung der Flachdächer, Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Vorhabens der Stadt Eupen – Sportzentrum Stockbergerweg 5 – Sanierung der Flachdächer“ gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes an.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Es handelt sich um die Sanierung der Flachdächer am Sportzentrum im Stockbergerweg 5, welche durch bereits mehrfach eindringendes Wasser schwerwiegende Schäden und verschiedene Gefahrenquellen mit sich bringen.

Diese dringend notwendige Maßnahme beinhaltet den Austausch der bestehenden, sich in einem sehr schlechten Zustand befindlichen Dachabdichtungen. Weiteres Eindringen von Wasser, birgt die Gefahr schwerwiegender Beschädigungen der Gesamtinfrastruktur, sowie der Elektroinstallation da sich in den betroffenen Bereichen auch Steckdosen befinden. Zudem herrscht extreme Rutschgefahr in den Treppen- und Flurbereichen, welche eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen.

Die Anerkennung der Dringlichkeit wurde daher auf Grund von vorgenanntem beantragt.

Insgesamt belaufen sich die Projektkosten gemäß dem vorliegenden Antrag auf Genehmigung im Dringlichkeitsverfahren vom 07. Oktober 2021 auf 178.240 €.

Der Antrag auf Dringlichkeit gemäß Art. 22 § 1 des Infrastrukturdekretes, liegt vollständig vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

OB 70 - PR 13 - ZW 62.21

(Zuschüsse für Ankauf, Bau, Umbau und Einrichtung von Sportstätten der Gemeinden)

Projektkosten: 178.240 €

Voraussichtlicher Zuschuss: 106.944 €

4. Gutachten:

Das Gutachten des FI ist für die Anerkennung der Dringlichkeit nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Infrastrukturdekret 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung