Sitzung vom 14. Oktober 2021

Genehmigung eines ausführenden Zusammenarbeitsabkommens zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission, der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaftskommission über die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem digitalen EU-COVID-Zertifikat, dem COVID Safe Ticket, dem PLF und der Verarbeitung personenbezogener Daten von Lohnempfängern und Selbständigen, die im Ausland leben oder wohnen und in Belgien Tätigkeiten ausüben

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das ausführende Zusammenarbeitsabkommen zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission, der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaftskommission über die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem digitalen EU-COVID-Zertifikat, dem Covid Safe Ticket, dem PLF und der Verarbeitung personenbezogener Daten von Lohnempfängern und Selbständigen, die im Ausland leben oder wohnen und in Belgien Tätigkeiten ausüben.

Der Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 14. Juli 2021 wurde ein Zusammenarbeitsabkommen zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission, der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaftskommission über die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem digitalen EU-COVID-Zertifikat, dem COVID Safe Ticket, dem PLF und der Verarbeitung personenbezogener Daten von Lohnempfängern und Selbständigen, die im Ausland leben oder wohnen und in Belgien Tätigkeiten ausüben, geschlossen. Dieses Zusammenarbeitsabkommen sieht die Möglichkeit vor, einige Elemente auf Ebene eines ausführenden Zusammenarbeitsabkommens zu regeln.  Ein erstes ausführendes Abkommen wurde am 14. Juli 2021 geschlossen. Dieses wurde durch ein ausführendes Abkommen vom 27. September 2021 ersetzt. Ein neues Abkommen soll wiederum das ausführende Abkommen vom 27. September ersetzen. Inhaltlich ändert sich nur folgendes:

Es wird vorgesehen, dass Ausländer, die in Belgien wohnen, aber nicht der EU oder einem Land angehören, für das das digitale Covid-19-Zertifikat dieses Landes von der EU als gleichwertig angesehen wird, weiterhin das CST benutzen dürfen.

Auf diese Weise können Ausländer aus "Drittländern" auch an Veranstaltungen teilnehmen, für die ein CST auferlegt worden ist, wenn ein Teilstaat strengere Regeln für die Verwendung des CST wählt.

Daher besteht die Möglichkeit, eine belgische digitale Kopie einer ausländischen COVID-Impfbescheinigung zu erhalten, die vom CST gelesen werden kann.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es liegen keine Gutachten vor.

5. Rechtsgrundlage:

Zusammenarbeitsabkommen vom 14. Juli 2021 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft, der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission, der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaftskommission über die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem digitalen EU-COVID-Zertifikat, dem COVID Safe Ticket, dem PLF und der Verarbeitung personenbezogener Daten von Lohnempfängern und Selbständigen, die im Ausland leben oder wohnen und in Belgien Tätigkeiten ausüben