Sitzung vom 14. Oktober 2021

Übergang zwischen dem ESF 2014 – 2020 und dem ESF Plus 2021 – 2027: Projekt „Qubus“ der WFG Ostbelgien

1. Beschlussfassung:

Ergänzend zum Beschluss der Regierungssitzung vom 16. September 2021 (EXIX/2021/16.09/1421) gewährt die Regierung der WFG Ostbelgien die Möglichkeit, das bis zum 31. Dezember 2021 laufende ESF-Projekt „Qubus“ um maximal sechs Monate bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern. Im Falle einer Verlängerung des Projektes ist die Regierung grundsätzlich bereit, einen Zuschuss in Höhe von 50% der ESF-Mittel und öffentlichen Kofinanzierung der bewilligten Projektkosten für das Jahr 2021 zu übernehmen.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In ihrer Sitzung vom 16. September 2021 hat die Regierung für neun laufende ESF-Projekte eine grundsätzliche Verlängerung um maximal sechs Monate genehmigt. Im Falle einer Verlängerung des Projektes ist die Regierung grundsätzlich bereit, einen Zuschuss in Höhe von 50% der ESF-Mittel und öffentlichen Kofinanzierung der bewilligten Projektkosten für das Jahr 2021 zu übernehmen.

Ziel ist, den Trägern der laufenden ESF-Projekte vor dem Hintergrund eines späteren Starts des ESF Plus-Programms 2021 – 2027 Planungssicherheit zu geben. Dabei soll der Verwaltungsaufwand geringgehalten und den Projektträgern ermöglicht werden, sich auf die nächste Programmierungshase zu konzentrieren und gute, neue Projekte im Hinblick auf den ESF Plus zu entwickeln.

Ergänzend zum Beschluss der Regierungssitzung vom 16. September 2021 wird diese Möglichkeit auch dem ESF-Projekt „Qubus“ der WFG Ostbelgien gewährt. Das Projekt wurde am 26. November 2020 durch die Regierung genehmigt. Es ist am 1. Januar 2021 gestartet und läuft bis zum 31. Dezember 2021. Die gemäß Konvention bewilligten Gesamtkosten für das Durchführungsjahr 2021 belaufen sich auf 143.208€. Der ESF-Anteil und die öffentliche Ko-Finanzierung durch die Deutschsprachige Gemeinschaft betragen insgesamt 143.208€.

Der Projektträger kann zwar bzw. ist eingeladen, mit der Konzeption und Vorbereitung neuer Projektanträge im Rahmen des ESF Plus zu beginnen; die Projekte können jedoch formal erst nach Genehmigung des Operationellen Programms durch die Europäische Kommission im Frühjahr 2022 bewilligt werden.

Um auf die bewährten Erfahrungen aufbauen zu können und den Bedürfnissen der Zielgruppen zu begegnen, ermöglicht die Regierung dem laufenden ESF-Projekt bei Bedarf eine Verlängerung um sechs Monate bis zum 30. Juni 2022. Insofern der Projektträger von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, ist die Projektverlängerung bis zum 5. November 2021 bei der ESF-Verwaltungsbehörde zu beantragen.

Als Grundlage zur Berechnung des maximalen Zuschusses dienen der Kosten- und Finanzierungsplan des Durchführungsjahres 2021. Die Projektverlängerung darf demnach mit maximalen Kosten in Höhe von 71.604 € verbunden sein.

Die nachstehende Tabelle fasst die maximalen Kosten für die Verlängerung aller laufenden ESF-Projekte (inkl. „Qubus“) zusammen:

 

Projekt

Gesamtkosten 2021

gemäß Konvention

Privat­-

einnahmen

Öffentl. Kofinanzierung
Dritte

Zuweisung Haushalt

(ESF + öffentl. Kofinanzierung mit Ausnahme der Drittmittel)

Schätzung Finanzbedarf

6 Monate bis 30.06.2022

(mit Ausnahme der Drittmittel)

Office Assistenz

Arbeitsamt

582.271 €

23.000 €

279.636 €

279.636 €

139.818 €

Hoch Hinaus

Arbeitsamt

157.282 €

13.000 €

72.141 €

72.141 €

36.071 €

Prioachse 1 Gesamt

739.553 €

36.000 €

351.777 €

351.777 €

175.889 €

Eingliederungsweg Eifel III

dabei

268.500 €

85.000 €

58.920 €

124.580 €

62.290 €

Neue Arbeitsplätze schaffen

DSL

298.971 €

0 €

149.486 €

149.486 €

74.743 €

Intego

CAJ

1.056.101 €

147.165 €

283.330 €

625.606 €

312.803 €

Sozialökonomie III

BW

242.000 €

-   €

-   €

242.000 €

121.000 €

Jedem eine Perspektive bieten, KAP

531.565 €

-   €

62.324 €

469.242 €

234.621 €

Prioachse 2 Gesamt

2.397.138 €

232.165 

554.059 €

1.610.913 €

805.457 €

Qubus Ostbelgien

WFG

143.208 €

-   €

-   €

143.208 €

71.604 €

Zukunftswege gestalten II

MDG

165.698 €

500 €

105.116 €

60.082 €

30.041 €

BIDA II+

ZAWM

373.062 €

-   €

-   €

373.062 €

186.531 €

Prioachse 3 Gesamt

681.968 €

500 €

105.116 €

576.352 €

288.176 €

 TOTAL

3.818.659 €

268.665 €

1.010.952 €

2.539.042 €

1.269.521 €

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Regierung stellt für die Verlängerung des laufenden ESF-Projektes „Qubus“ maximal 71.604€ zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 und wird über den Haushaltsposten OB 20 PR 15 EWK 33.11 abgedeckt.

4. Gutachten:

Gutachten sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Sie werden vor Genehmigung des Nachtrags zu der laufenden Konvention eingeholt.

5. Rechtsgrundlage:

  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates;
  • Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates;
  • Operationelles Programms der DG für den ESF in der Förderperiode 2014 - 2020 im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“, Europäischer Sozialfonds 2014-2020, CCI-Nr. 2014BE05SFOP001, Entscheidung C(2014)9436 der EU-Kommission vom 4. Dezember 2014;