Sitzung vom 7. Oktober 2021

Verabschiedung des Anhangs zum Geschäftsführungsvertrages zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Leitverband des Ostbelgischen Sports VoG (LOS) vom 24. November 2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Anhang zum Geschäftsführungsvertrag vom 24. November 2020 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Leitverband des Ostbelgischen Sports.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit vorliegendem Anhang zum Geschäftsführungsvertrag vom 24. November 2020 wird dem LOS das Budget zur Umsetzung des Förderzentrums zugewiesen. Der Anhang legt fest, welche Finanzmittel die Deutschsprachige Gemeinschaft aufgrund der genehmigten Sport-Förderkonzepte der Sportfachverbände und des Rahmenkonzeptes vom LOS zusätzlich für das Förderzentrum vorsieht, die Bedingungen und die Zahlungsmodalitäten.

Hintergrund:

Zu den Aufgaben vom LOS gehört der Aufbau eines Förderzentrums, welches ab 2022 die vier Leistungszentren im Sport in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ersetzen wird. Die Sportfachverbände in der Deutschsprachigen Gemeinschaft waren daher aufgefordert ein Sport-Förderkonzept bis zum März 2021 einzureichen. Insgesamt wurden fünf Sport-Förderkonzepte eingereicht. Am 11. Juni 2020 tagte eine internationale Expertenjury, die die Anträge bewertet hat. Isabelle Weykmans, Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien, hat in der Folge die Anträge der folgenden Sportfachverbände für die Periode von 2022 bis 2024 genehmigt:

  • Fußball Ostbelgien (122.000 €)
  • Verband Deutschsprachiger Turner (525.000 €)
  • Ostbelgischer Radsportverband (220.000 €)

Der Sportfachverband, der ein Sport-Förderkonzept zusammen mit LOS umsetzt, muss 20 % der Kosten aus eigenen Mitteln aufbringen, so dass der Zuschuss 80 % der Gesamtkosten beträgt.

Die Anträge des Schach- und des Tennisverbandes konnten nicht genehmigt werden, da sie die notwendigen und im Erlass der Regierung vom 26. August 2021 zur Ausführung des Sportdekretes vom 19. April 2004 festgelegten Punktezahl nicht erreichten.

Die Sportfachverbände können jährlich einen Antrag einreichen, so dass die Verbände deren Anträge abgelehnt wurden diese überarbeiten können und gegebenenfalls im folgenden Jahr erneut einreichen.

Ferner hat LOS ein entsprechendes Rahmenkonzept erarbeitet und ein Budget dazu aufgestellt. In diesem Budget sind Posten aus den Sport-Förderkonzepten der Sportfachverbände übernommen worden, die dem gesamten Förderzentrum zugutekommen sollen. Diese Kosten wurden entsprechend beim Budget der Sport-Förderkonzepte reduziert. Das Budget des Rahmenkonzeptes beträgt 376.000 €.

Bei der Erstellung des Geschäftsführungsvertrages war es absehbar, dass das vorgesehene Budget für das Förderzentrum nicht ausreichen wird, weil man die Sportförderung ausbauen möchte und weil LOS proaktiv auf die Sportfachverbände zugehen und diese ermutigen und bei den Entwürfen der Sport-Förderkonzepte unterstützen soll.

Nach der Genehmigung der Sport-Förderkonzepte und deren Budget sowie des Budgets zum Rahmenkonzept vom LOS, welche bei der Erstellung des Geschäftsführungsvertrages noch nicht bekannt waren, wird ein Zusatz zum Geschäftsführungsvertrag notwendig, der dieses zusätzliche Budget in Höhe von 403.000 € vorsieht. Dies betrifft die Periode von 2022 bis 2024, die 2021 bewilligten Sport-Förderkonzepte sowie das Rahmenkonzept vom LOS.

Das Förderzentrum wird ausschließlich vom LOS verwaltet, so dass die genehmigten Summen in den Finanzplänen der Anträge der Sportfachverbände ausschließlich an den LOS übertragen werden. Hinzu kommt das Budget für das Rahmenkonzept von LOS.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Für die Erfüllung der Aufgaben des Dachverbands des Sports in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die LOS wahrnimmt, gewährt die Deutschsprachige Gemeinschaft LOS eine jährliche Dotation.

Im Geschäftsführungsvertrag ist bereits eine Grundsumme von 280.000 € pro Jahr für das Förderzentrum vorgesehen. Da diese Summe nicht alle Kosten der im Jahr 2021 genehmigten Sport-Förderkonzepte und des Rahmenkonzeptes deckt, wird das zusätzliche Budget in diesem Anhang zum Geschäftsführungsvertrag festgelegt:

 

Gesamtbudget

Budget im GFV

zusätzliches Budget

2022

409.900,00 €

280.000,00 €

129.900,00 €

2023

409.850,00 €

280.000,00 €

129.850,00 €

2024

423.250,00 €

280.000,00 €

143.250,00 €

TOTAL

1.243.000,00 €

840.000,00 €

403.000,00 €

 

Die Dotationen werden über den Haushaltsposten 40.16-33.42 in monatliche Zwölftel ausgezahlt, soweit ein Dekret nichts anderes bestimmt.

Das Budget der Sport-Förderkonzepte teilt sich folgendermaßen auf:

  • Im Jahr 2023 und 2024 wurde ein jährlicher Index von 1,25% vorgesehen.
  • Gehaltsentwicklung der angestellten Trainer der Sportabteilung Turnen gemäß den Baremen der Paritätischen Kommission 329.02 von 7.750 € (100%) im Jahr 2023 und 15.500 € (100%) im Jahr 2024.

Zu den 867.000 € für die Sport-Förderkonzepte der Sportfachverbände kommt das Budget für das eigentliche Förderzentrum des LOS (Rahmenkonzept) hinzu. Dieses beträgt 376.000 € für die Periode von 2022 bis 2024.

Dies ergibt insgesamt 1.243.000 € (867.000 € + 376.000 €) Kosten für das Förderzentrum mit den 2021 genehmigten Sport-Förderkonzepten für die Periode 2022 bis 2024. Im Geschäftsführungsvertrag sind bereits 840.000 € enthalten.

2022 und 2023 können weitere Sport-Förderkonzepte von anderen Sportfachverbänden eingereicht werden.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 28. September 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • das Sportdekret vom 19. April 2004, ersetzt durch das Dekret vom 22. Juni 2020;
  • das Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 105.