Sitzung vom 7. Oktober 2021

AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung, Antrag der VoG SOS-Hilfe (P0110)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG SOS-Hilfe für die Laufzeit vom 1. November 2021 bis 31. Dezember 2024 drei vollzeitige projektgebundene AktiF-/AktiF PLUS- Stellen.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die VoG SOS-Hilfe hat am 15. September 2021 einen vollständigen Antrag auf drei vollzeitige projektgebundene AktiF-Stellen eingereicht.

Es soll ein polyvalenter Handwerker, eine Haushalthilfe und eine Verwaltungskraft über diese Stellen beschäftigt werden.

Es liegt sowohl ein positives Gutachten des Fachbereichs Beschäftigung als auch des Fachbereichs Familie und Soziales vor.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Genehmigung der drei Stellen wird in 2021 den OB 30 PR 23 ZW 33.02 voraussichtlich mit 23.376,- € (doppelter Zuschuss aufgrund der Corona-Maßnahmen) belasten.

In den Folgejahren werden diese Beschäftigungen jährlich jeweils mit maximal 70.488,- € bezuschusst unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsgrundlagen.

4. Gutachten:

  • Es liegt ein Gutachten des Fachbereichs Beschäftigung vom 27. September 2021 vor.
  • Es liegt ein Gutachten des Fachbereichs Familie und Soziales vom 27. September 2021 vor.
  • Es liegt ein Gutachten des Finanzinspektors vom 29. September 2021 vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 28. Mai 20018 zur AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung;
  • Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS– Beschäftigungsförderung.