Sitzung vom 7. Oktober 2021

Dekretentwurf zur dritten Anpassung des Dekretes vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Dekretentwurf zur dritten Anpassung des Dekretes vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Parlament die Dokumente zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

In der Sitzung vom 20. Mai 2021 hat die Regierung den Vorentwurf zu diesem Dekret verabschiedet.

In Vorbereitung auf die Zertifizierung des Jahresabschlusses der Hauptverwaltung 2020 durch den Rechnungshof müssen darüber hinaus noch folgende Anpassungen im Haushalt vorgenommen werden:

Die Rückstellung für das Urlaubsgeld, die sich aus den im Jahr 2020 erbrachten Leistungen ergibt, muss in der allgemeinen Buchhaltung sowie in der Haushaltsausführung erfasst werden.

Um die Rückstellung in Höhe von 315.210,93 € im Haushalt 2020 berücksichtigen zu können, sieht vorliegende Haushaltsanpassung vor, die Zuweisungen 10.00_11.11 „Gehälter der Minister und der Mitarbeiter der Regierung“ (+15.000€); 20.00_11.12 „Andere Gehaltskosten“ (+20.000€) sowie 30.00_11.11 „Gehälter und Entschädigungen des Personals im Gemeinschaftsunterrichtswesen“ (+25.000€) zu erhöhen. Die Zuweisungen 20.00_11.11 „Gehälter des Personals des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft“ (-35.000€) und 30.00_11.12 „Gehälter der bezuschussten Vertragsangestellten“ (-25.000€) werden entsprechend gemindert.

In Summe haben diese Anpassungen keinen Einfluss auf das Ex-Ante Haushaltsergebnis 2020, da diese zusätzlichen Mittel durch Minderausgaben kompensiert werden können.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • Dekret vom 12. Dezember 2019 zur Festlegung des Haushaltsplanes der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020