Sitzung vom 7. Oktober 2021

Dekretentwurf zur endgültigen Abrechnung des Rechnungsjahres der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet gemäß den Artikeln 38 und 40 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft den Dekretentwurf zur endgültigen Abrechnung des Rechnungsjahres 2020.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Parlament die Dokumente zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Das Dekret zur endgültigen Abrechnung des Rechnungsjahres der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2020 umfasst die in Artikel 38 Absatz 2 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschriebenen Dokumente.

Das Dekret beinhaltet unter anderem die konsolidierte Haushaltsausführungsrechnung und den konsolidierten Jahresabschluss. Diese Dokumente stellen die Daten der einzelnen Jahresabschlüsse der Hauptverwaltung, der Dienste mit getrennter Geschäftsführung, der Einrichtungen öffentlichen Interesses und des Parlamentes in verdichteter Form dar.

Nachstehend auszugsweise die konsolidierten Salden der Haushaltsverrichtungen der Dienste und Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft:

  • Konsolidierter Bruttosaldo:       2.826.095,00 (Haushaltsergebnis)
  • Konsolidierter Nettosaldo:     -47.867.293,42 (Norm Hoher Finanzrat)

 

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft