Sitzung vom 30. September 2021
Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Provinz Lüttich und der Bürgermeisterkonferenz der deutschsprachigen Gemeinden 2021 – 2024
1. Beschlussfassung:
Die Regierung genehmigt den Entwurf des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Provinz Lüttich und der Bürgermeisterkonferenz der deutschsprachigen Gemeinden für die Jahre 2021 – 2024.
Der Ministerpräsident wird mit der Vorbereitung der Unterzeichnung des Zusammenarbeitsabkommens und der anschließenden Weiterleitung an das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft beauftragt.
2. Erläuterungen:
Seit 2004 haben die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, das Provinzkollegium von Lüttich und seit 2013 als dritter Partner die Konferenz der deutschsprachigen Bürgermeister mehrere aufeinanderfolgende Kooperationsvereinbarungen unterzeichnet, die ihre Beziehungen definieren und festigen (2004-2007, 2008-2012, 2013-2015 und 2016-2018, verlängert bis 2020 inkl.).
Um diese Zusammenarbeit fortzusetzen, wurde beschlossen, ein neues Abkommen für die Jahre 2021 bis 2024 abzuschließen.
Wie die vorangegangenen Abkommen beruht auch dieses Abkommen darauf, dass die Provinz im Rahmen der Ausübung ihrer Zuständigkeiten das Grundprinzip der Gleichbehandlung der Gebietskörperschaften und der Bürger der Deutschsprachigen Gemeinschaft gegenüber den Gebietskörperschaften und den Bürgern des französischsprachigen Gebiets der Provinz respektiert.
Die neue Vereinbarung spiegelt die Absicht der Partner wider, eine bedeutende Verwaltungsvereinfachung vorzunehmen und eine bessere Lesbarkeit der darin enthaltenen Verpflichtungen zu gewährleisten.
Der Rahmen der Vereinbarung stützt sich auf folgende sieben Achsen:
I. Bildung und Ausbildung;
II. Kultur;
III. Soziales, Sport und Gesundheit;
IV. Tourismus:
V. Ökologische und Ernährungsumstellung;
VI. Sicherheit
VII. Spezifische Kooperationen: Wirtschaftsförderungsgesellschaft & BRF.
Mit der neuen Vereinbarung wird eine neue Methode für die Gewährung von Subsidien der Provinz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingeführt.
Eine globale jährliche Zuweisung in Höhe von 1.500.000 €, die die Achsen I bis VII abdeckt, wird von der Provinz an die Deutschsprachige Gemeinschaft vergeben, die dafür zuständig ist, sie in Absprache mit der Bürgermeisterkonferenz der deutschsprachigen Gemeinden und im Dialog mit den Akteuren vor Ort für Maßnahmen zu verwenden, die als vorrangig zugunsten der Einwohner der neun deutschsprachigen Gemeinden angesehen werden, abzüglich der Einhaltung der geltenden Vertragsbestimmungen durch die Provinz, die eine direkte Zahlung der Provinz an die Empfänger vorsehen.
Letztere sind im Abkommen im Detail beschrieben und belaufen sich auf insgesamt 629.000,- Euro jährlich:
- 64.000 € direkt von der Provinz Lüttich an das Zentrum "Kaleido" gezahlt;
- 125.000 €, von der Provinz Lüttich direkt an die Wirtschaftsförderungs-gesellschaft gezahlt;
- 90.000 €, von der Provinz Lüttich direkt an den BRF gezahlt;
- 50.000 €, teilweise von der Provinz Lüttich direkt an das Zentrum für Förderpädagogik für das Projekt "Time out" gezahlt und teilweise dem Gehalt eines Provinzvertreters entsprechend, der dem genannten Projekt zur Verfügung gestellt wird.
- 60.000 €, von der Provinz Lüttich direkt an die Französische Gemeinschaft erstattet für die Organisation von Französischkursen in den Provinzialinstituten für soziale Förderung („IPEPS“) in Verviers zugunsten der deutschsprachigen Bürger;
- 240.000 €, Teil der Summe, die die Provinz Lüttich in ihrer Eigenschaft als Träger des Parks an die ASBL Commission de gestion du Parc Naturel Hautes-Fagnes-Eifel zahlt.
Sonderkapitel Zivile Sicherheit.
Was die zivile Sicherheit betrifft, verpflichtet sich die Deutschsprachige Gemeinschaft, den Gemeinden ihres Gebiets den Gegenwert des Anteils am Fonds der Provinzen zukommen zu lassen, den die Provinz Lüttich ihnen in diesem Bereich nicht mehr zahlen darf. Um eine vollkommene Gleichheit zu gewährleisten, wird sich die Deutschsprachige Gemeinschaft auf die Berechnungsmethoden beziehen, die in den fünf anderen Zonen des Provinzgebiets angewandt werden.
Die Provinz Lüttich verpflichtet sich, der Hilfeleistungszone 6 der DG, die das Gebiet der neun deutschsprachigen Gemeinden umfasst, eine Zuweisung zu zahlen, die nach demselben Mechanismus berechnet wird wie die Zuweisungen der Provinz für die französischsprachigen Hilfeleistungszonen des Provinzgebiets, und zwar auf der Grundlage der von der wallonischen Regierung erteilten Weisungen.
Die Provinz Lüttich beabsichtigt, dem von der wallonischen Regierung in ihrer allgemeinen politischen Erklärung für den Zeitraum 2019-2024 geäußerten Wunsch nachzukommen, dass die Provinzebene bis 2024 einen Teil der kommunalen Zuweisungen für die Hilfeleistungszonen übernimmt, und beabsichtigt in diesem Zusammenhang, die Hilfeleistungszone 6 der DG, die nicht von den Empfehlungen der wallonischen Region betroffen ist, gleich zu behandeln.
Der Betrag der Provinzzuweisung für die Zone 6 für das Jahr 2020 wird auf 436.113,13 € festgelegt, was 20 % der gesamten kommunalen Zuweisungen für die Zone für dieses Jahr (2.180.565,67 €) entspricht.
Die Vereinbarung für den Zeitraum 2016-2020 sah die jährliche Gewährung einer Zuweisung von 410 000 EUR für die Deutschsprachige Gemeinschaft vor, um den sprachlichen Besonderheiten und den Schwierigkeiten der Zone 6 in diesem Zusammenhang Rechnung zu tragen. Die Intervention der Provinz für 2020 in Höhe von 410.000€ wurde von der Deutschsprachigen Gemeinschaft mittels Erhöhung der Gemeindedotation an die Gemeinden überwiesen, die diese an die Hilfeleistungszone 6 weitergeleitet haben. Der fehlende Betrag in Höhe von 26.113,13€ wird von der Provinz Lüttich vor dem 31/12/2021 an die Hilfeleistungszone 6 gezahlt.
Für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 wird der jährliche Betrag der Zuweisung der Provinz an die Zone 6 nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung festgelegt, sobald die Beträge, die den fünf anderen Zonen des Provinzgebiets zugewiesen werden, von der wallonischen Regierung festgelegt und mitgeteilt wurden.
Per E-Mail vom 21. September hat das Sekretariat der ostbelgischen Bürgermeisterkonferenz angekündigt, dass die Bürgermeister mit dem Entwurf des Abkommens und der Vorgehensweise zur Unterzeichnung und der künftigen Abwicklung (siehe nachstehend unter Punkt 3) einverstanden sind. Ein entsprechender Beschluss der Konferenz wird spätestens am 30. September vorliegen.
3. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die in der Vereinbarung festgelegten Subsidien der Provinz entstehen für die Deutschsprachige Gemeinschaft jährliche Einnahmen in Höhe 871.000,- Euro, die diese in Absprache mit der Bürgermeisterkonferenz der deutschsprachigen Gemeinden und im Dialog mit den diversen Akteuren an diese weiterleitet, zwecks Verwendung vor Ort für ihre Maßnahmen.
Im Zeichen der Kontinuität genießen die Akteure vor Ort, die durch die bisherigen Abkommen mit der Provinz bis zum Jahr 2020 inklusive für ihre Maßnahmen subventioniert wurden, im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel, Anrecht auf Subventionierung für das Jahr 2021. Die Provinz Lüttich übermittelt der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu diesem Zweck alle bei Ihr eingereichten Subsidienanträge für das Jahr 2021. Für die folgenden Jahre verabredet die Deutschsprachige Gemeinschaft mit den deutschsprachigen Gemeinden eine Vorgehensweise für eine zweckgebundene und gerechte Verteilung der Provinzsubventionen an die Akteure auf dem Gebiet der neun deutschsprachigen Gemeinden.
„Supracommunalité“
Im Rahmen der gegenwärtigen oder künftigen Politiken der Provinz Lüttich, die nicht unter die vorliegende Vereinbarung fallen, und insbesondere im Bereich der gemeindeübergreifenden Aktivitäten, genannt „Supracommunalité“, wird die Provinz dafür sorgen, dass die von den Akteuren auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft vorgelegten Projekte auf die gleiche Art behandelt werden wie die von den Akteuren auf dem französischsprachigen Gebiet vorgelegten Projekte, sofern sie die Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen der Provinz erfüllen und den dafür festgelegten Verfahren entsprechen.
4. Gutachten:
Das Gutachten des Finanzinspektors vom 20. September 2021 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage:
Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.