Sitzung vom 23. September 2021

Vorentwurf eines Erlasses der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 24. Oktober 2013 zur Festlegung der Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte für verschiedene Personalkategorien im Unterrichtswesen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Erlasses zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 24. Oktober 2013 zur Festlegung der Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte für verschiedene Personalkategorien im Unterrichtswesen.

Die Regierung beschließt, den Vorentwurf dem Sektorenausschuss XIX der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie dem Unterausschuss für Lokal- und Provinzialbehörden zwecks Verhandlung vorzulegen.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch das Dekret vom 26. Juni 2006 über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2006 wurde das Dienstrecht im Unterrichtswesen reformiert und es erfolgte eine weitestgehende inhaltliche Vereinheitlichung der verschiedenen Dienstrechte, die vorsehen, dass das Muster der Beurteilung- bzw. Bewertungsberichte der Personalmitglieder von der Regierung festgelegt wird. Daher gibt es ein und dasselbe Muster für die zeitweiligen und definitiven Personalmitglieder für das gesamte Unterrichtswesen und dies unabhängig vom Träger.

Der Beurteilungs- bzw. Bewertungsbericht macht Angaben zum ausgeübten Amt, zu den Fähigkeiten und Leistungen sowie zum Einsatz des Personalmitglieds für die Unterrichtseinrichtung. Es wird geprüft, inwieweit das Personalmitglied den vorgeschriebenen Auftrag bzw. die auferlegten Pflichten erfüllt. Der Bericht schließt mit dem Vermerk „sehr gut“, dem Vermerk „gut“, dem Vermerk „ausreichend“, dem Vermerk „mangelhaft“ oder dem Vermerk „ungenügend“.

Durch das Dekret vom 6. Mai 2019 über Maßnahmen im Unterrichtswesen wurde das Amt des schulpsychologischen Beraters wieder eingeführt und der diesem Amt entsprechende Auftrag festgelegt.

Durch das Dekret vom 28. Juni 2021 über Maßnahmen im Unterrichtswesen wurde das Amt des förderpädagogischen Schul- und Lernbegleiters als Anwerbungsamt aufgehoben; das Amt des IT-Beauftragten und der dazugehörige Auftrag wurden festgelegt und der Auftrag des Lehrpersonals wurde um die Begleitung, Beratung und Betreuung von Lehramtsstudenten und Berufseinsteigern ergänzt.

Der vorliegende Vorentwurf eines Erlasses umfasst insgesamt drei Anhänge:

  • Anhang 1 des vorliegenden Vorentwurfs eines Erlasses beinhaltet das angepasste Muster zur Beurteilung und Bewertung des Lehrpersonals und ersetzt Anhang 1 des Erlasses der Regierung vom 24. Oktober 2013 zur Festlegung der Muster der Beurteilungs- und Bewertungsberichte für verschiedene Personalkategorien im Unterrichtswesen.
  • Die Anhänge 2 und 3 werden als Anhänge 29 und 30 in den Erlass der Regierung vom 24. Oktober 2013 eingefügt:
    • Anhang 2 für den IT-Beauftragten,
    • Anhang 3 für den schulpsychologischen Berater.

Schließlich wird durch den vorliegenden Vorentwurf eines Erlasses der Anhang 10 des Erlasses der Regierung vom 24. Oktober 2013 aufgehoben.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 18. August 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Königlicher Erlass vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Personalmitglieder des Gemeinschaftsunterrichtswesens
  • Dekret vom 14. Dezember 1998 zur Festlegung des Statuts der subventionierten Personalmitglieder des freien subventionierten Unterrichtswesens und des freien subventionierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentrums
  • Dekret vom 29. März 2004 zur Festlegung des Statuts der subventionierten Personalmitglieder des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens und der offiziellen subventionierten Psycho-Medizinisch-Sozialen Zentren