Sitzung vom 23. September 2021

Entwurf einer Arbeitsordnung für den Belgischen Rundfunk

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Entwurf einer Arbeitsordnung für den Belgischen Rundfunk.

Die Regierung beschließt, dem Sektorenausschuss XIX der Deutschsprachigen Gemeinschaft den Entwurf vorzulegen.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Einführung eines neuen Personalstatuts 2019 machte eine generelle Überarbeitung der bisherigen Arbeitsordnung im Belgischen Rundfunk notwendig.

Viele Bestandteile der Arbeitsordnung sind bereits in Form von Gesetzen und Erlassen geregelt. Diese Regeltexte liegen der Arbeitsordnung als Anlage bei.

Die Arbeitsordnung behandelt folgende Themen:

  • Arbeits- und Ruhezeiten
  • Pflichten und Unvereinbarkeiten der Personalmitglieder sowie das Verfahren der schriftlichen Verwarnung von Vertragsbediensteten
  • Vorschriften im Fall von Krankheit, Unfall oder Arbeitsunfall
  • Verbot der sexuellen oder moralischen Belästigung sowie der Gewalt am Arbeitsplatz, ein Meldeverfahren sowie Hilfsmaßnahmen
  • Verwaltungsauskünfte und Adressen.

Wie auch beim Personalstatut wurde darauf geachtet, eine Arbeitsordnung aufzusetzen, die möglichst harmonisch zu den Arbeitsordnungen der anderen Verwaltungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist. Wo notwendig, wurden Vorgehensweisen definiert, die dem besonderen Kontext des BRF Rechnung tragen, u.a. die Regelung zur Schichtarbeit.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 8. April 1965 über die Einführung von Arbeitsordnungen