Sitzung vom 23. September 2021

Genehmigung der Kofinanzierung des neuen LEADER-Projektes „Mountainbike-Netz“ im Rahmen der Verlängerungsphase 2021-2023 der Förderperiode 2014-2020

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die erforderliche Kofinanzierung für das Projekt „Mountainbike-Netz“ der Lokalen Aktionsgruppe „100 Dörfer, 1 Zukunft“ (100D,1Z) und heißt das Abkommen zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Tourismusagentur Ostbelgien (TAO) zur Regelung der Übertragung von Mitteln im Rahmen des LEADER-Programms – Förderperiode 2014-2020 und Verlängerungsphase 2021-2023 gut.

Projekt

Projektträger

(i.A. der LAG)

2021

2022

2023

TOTAL

MTB-Netz

Tourismusagentur Ostbelgien

8.479,89 €

57.999, 78 €

27.219,78 €

93.699,45 €

Die Kofinanzierung erfolgt über OB 40 PR 17 ZW 33.26

Die Ministerin für Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

2.1. Kontext

Die EU-Kommission hat am 23. Dezember 2020 eine Verlängerung der FEADER-Programmperiode 2014-2020 um zwei Jahren verabschiedet. Die Regeln für die Finanzhilfen für die Entwicklung des ländlichen Raums im Zeitraum 2021–2022 sind in einer Übergangsverordnung festgelegt. Mit dieser werden die bestehenden Vorschriften, die ursprünglich auf den Zeitraum 2014–2020 begrenzt waren, verlängert.

Das Programm LEADER unterstützt die Entwicklung des ländlichen Raums, die „zweite Säule“ der Gemeinsamen Agrarpolitik, und ist somit von der Entscheidung betroffen.

Das Programm finanziert die Umsetzung der Entwicklungsstrategien der 20 Lokalen Aktionsgruppen (LAG) der Wallonie, wovon zwei, die LAG „Zwischen Weser und Göhl“ (ZWG) und die LAG „100 Dörfer, 1 Zukunft“ (100D, 1Z), Gemeinden des Territoriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft zusammenschließen. Diese LAG wurden im Rahmen einer Auswahlprozedur für die Gesamtförderperiode anerkannt.

In Folge der Übergangsverordnung hat die Wallonischen als Verwaltungsbehörde des Plan wallon de Développement Rural die bestehenden LAG gebeten, nach Bedarf Anträge auf zusätzliche Fördermittel zu stellen.

Neben die Ergänzung und/oder Verlängerung bestehender Projekte bestand auch die Möglichkeit, Anträge auf neue Projekte zu stellen.

Zum 27. Januar 2021 hat der Verwaltungsrat der LAG „100D,1Z“ neun überarbeitete Projektskizzen und vier neue Projektskizzen genehmigt.

Bis zum 15. Februar 2021 wurden diese Projektskizzen bei der Koordinationszelle der Wallonischen Region fristgerecht eingereicht.

Alle eingereichten Projekte wurden durch die jeweils zuständige Verwaltung nach Rücksprache mit dem betroffenen Minister bewertet.

Die begründeten Gutachten führten zu einer Bewertung als Très favorable / Favorable / Favorable sous condition / Défavorable .

Eine der insgesamt vier neuen Projektskizzen betrifft eine Zuständigkeit der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Zum 3. März 2021 wurde das Gutachten der Deutschsprachigen Gemeinschaft mit einer Bewertung „FAVORABLE“ der Wallonischen Region übermittelt.

Auf der Grundlage der Gutachten der Verwaltung hat die Regierung der Wallonischen Region am 17. Juni 2021 den beantragten Budgets zugestimmt, mit Ausnahme der Projekte, für die die Bewertung „Défavorable“ erteilt wurde.

Das Projekt „Mountainbike-Netz“ erfordert demzufolge eine Kofinanzierung seitens der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

2.2. Das Projekt „Mountainbike-Netz“

Die endgültige Projektskizze „MTB-Netz“ wurde, nach Überarbeitung und Berücksichtigung der in dem begründeten Gutachten angemeldeten Bemerkungen, am 25. August 2021 vom Verwaltungsrat der LAG 100 Dörfer, 1 Zukunft gutgeheißen.

Die LAG „100D, 1Z“ hat am 26. August 2021 die Tourismusagentur Ostbelgien beauftragt, das Projekt umzusetzen.

Basierend auf ihre Erfahrung mit dem Wanderknotenpunktsystem und mit der Einrichtung eines solchen Netz im Norden der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird die TAO die bestehenden MTB-Strecken gemeinsam mit Nutzern, Gemeinden und Forstverwaltung evaluieren. Mit den genannten Akteuren und in Rücksprache mit einem externen Experten werden kohärente und moderne Kriterien für das Streckennetz ausgearbeitet. Ein Beschilderungskataster und -modell werden entwickelt.

Zum Schluss werden alle Informationen zu den neuen Strecken in die bestehenden digitalen Instrumente integriert.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Für die Laufzeit des Projektes – vom Herbst 2021 bis zum 31. Dezember 2023 -belaufen sich die Gesamtkosten auf 182.650,00 EUR.

Öffentliche Finanzierung

Andere

Total

EU-Leader (38,7%)

DG (51,3%)

Eigenanteil TAO (10%)

182.650,00 €

70.685,55 €

93.699,45 €

18.265,00 €

Die Unterstützung des Projektes ist für die Deutschsprachige Gemeinschaft mit folgenden finanziellen Implikationen verbunden:

DG-Anteil (51,3 %)

2021

2022

2023

Total

 

8.479,89 €

57.999, 78 €

27.219,78 €

93.699,45 €

Die regionale Kofinanzierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft (51,3 %) wird jährlich als Vorschuss über den OB 40 PR 17 ZW 33.26 ausgezahlt.

Ein Abkommen zwischen der Regierung und der Tourismusagentur Ostbelgien regelt die Übertragung der Mittel für das Projekt „MTB-Netz“.

4. Gutachten:

Das eingereichte Projektantrag wurde in dem Fachbereich Sport, Medien und Tourismus des Ministeriums geprüft und bewertet. Zwecks Vorbereitung der Entscheidung der Regierung der Wallonischen Region über die Mittel der LEADER-Übergangsphase ist diese Bewertung der LEADER-Koordinationszelle der SPW am 3. März 2021 mitgeteilt worden.

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 13. September 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates;
  • Verordnung (EU) 2020/2220 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 mit Übergangsbestimmungen für Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) in den Jahren 2021 und 2022 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf Mittel und Anwendbarkeit in den Jahren 2021 und 2022 und der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und der Aufteilung dieser Förderung in den Jahren 2021 und 2022
  • Genehmigung der Europäische Kommission vom 20. Juli 2015, betreffend die Wallonische Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung
  • Rahmenabkommen vom 6. Oktober 2016 zur Organisation der Förderung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) mit Bezug auf Projekte in den Zuständigkeitsbereichen der Deutschsprachigen Gemeinschaft