Sitzung vom 23. September 2021

Beschluss der Regierung zur Genehmigung der ganzheitlichen Strategiekonzeption für das Sport – und Freizeitzentrum Worriken

1. Beschlussfassung:

Mit Ausnahme der gehalts- beziehungsweise besoldungsbezogenen Aspekte genehmigt die Regierung die ganzheitliche Strategiekonzeption für das Sport- und Freizeitzentrum Worriken, die durch die Altenburg Unternehmensberatung im Auftrag der DgG Gemeinschaftszentren erstellt wurde.

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen, wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die fünf Zentren, die von der Dienststelle mit getrennter Geschäftsführung Gemeinschaftszentren geleitet werden, haben einen besonderen Stellenwert für die Deutschsprachige Gemeinschaft und insbesondere auch für den Tourismus sowie für die Standortmarke Ostbelgien.

Damit diese Zentren langfristig ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen können, beauftragt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Direktion der DgG Gemeinschaftszentren mit der Umsetzung einer ganzheitlichen Strategiekonzeption.

Einer der Schwerpunkt dieser Konzeption liegt beim Sport- und Freizeitzentrum Worriken, welches im Bereich vom Sporttourismus das Aushängeschild der Region ist.

Zur zukünftigen dauerhaften Erfüllung dieser Aufgaben sind Investitionen aus zweierlei Gründen erforderlich:

  • Sanierungsnotwendigkeit der bestehenden Infrastruktur und Neubau einzelner Angebotssegmente
  • Ergänzung durch zukunftsorientierte Angebotselemente

Die ganzheitliche Strategiekonzeption liefert die Grundlagen für oben genannte Investitionen sowie die betriebliche Umsetzung.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen der ersten Haushaltsanpassung 2021 wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 60 Millionen Euro im Ausgabenhaushalt der DgG Gemeinschaftszentren für die Umsetzung der ganzheitlichen Strategiekonzeption vorgesehen. Die Genehmigung der Strategiekonzeption zieht keine direkten finanziellen Auswirkungen nach sich.

Finanzielle Auswirkungen werden bei der Umsetzung der im Strategiekonzept vorgesehenen Investitionsmaßnahmen für die jeweiligen Teilprojekte anfallen.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Keine.