Sitzung vom 23. September 2021

Eröffnung eines Kreditrahmens im Rahmen der gemeinsamen Schatzamtsverwaltung für die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben der Deutschsprachigen Gemeinschaft, zur ausschließlichen Zwischenfinanzierung der Gehaltszahlungen sowie der einhergehenden Lohnnebenkosten an Personalmitglieder der konventionierten Dienstleister, die der Paritätischen Kommission 319.02 für Erziehungs- und Unterbringungseinrichtungen und -dienste der Französischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterliegen, einen Kreditrahmen zu Lasten ihres Sichtkontos innerhalb des gemeinsamen Schatzamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Höhe von 6.800.000 Euro.

Der Ministerpräsident, Minister für Haushalt und Finanzen wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Zum 1. Januar 2020 startete die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL) mit dem sogenannten Drittzahlersystem. Dabei wird die Gehaltsmasse der Dienstleister, mit denen die DSL eine Leistungsvereinbarung gemäß ER vom 12.12.2019 abgeschlossen hat, durch Mitarbeiter der DSL berechnet und ausbezahlt. Diese Vorschusszahlungen decken gemäß Artikel 13 dieses Erlasses die Gehaltszahlungen an die Personalmitglieder der konventionierten Dienstleister der DSL, die der Paritätischen Kommission 319.02 für Erziehungs- und Unterbringungseinrichtungen und -dienste der Französischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft unterliegen sowie die damit einhergehenden Lohnnebenkosten ab.

Derselbe Erlass bestimmt ebenfalls die Abrechnungsmodalitäten. So sieht Art. 15 vor, dass die Dienstleister innerhalb einer in der Leistungsvereinbarung festgelegten Frist, jedoch spätestens zum 30. Juni des Folgejahres, […] die […] Ausgaben vollständig [zurückerstatten].

Zur dauerhaften Umsetzung dieser Reform benötigt die DSL liquide Mittel, um die entsprechenden Vorschüsse tätigen zu können. Diese Geldbeträge wurden der DSL einmalig und für das Jahr 2020 mittels eines Darlehensvertrages zur Verfügung gestellt (vgl. Regierungsbeschluss vom 9. Januar 2020). Die Rückzahlung dieses Darlehens ist für das laufende Jahr 2021 geplant.

Mit dem Dekret vom 1. März 2021 zur Schaffung einer gemeinsamen Schatzamtsverwaltung für die Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde eine rechtliche Grundlage erstellt, auf deren Basis die DSL nun die Möglichkeit hat, diese Finanzierung selbstständig zu den Konditionen der Hauptverwaltung zu stemmen. Im Zuge dessen beantragt die DSL am 30. August 2021 einen dauerhaften Überziehungskredit von maximal 6.800.000 Euro. Dieser wird lediglich während einiger Wochen in voller Höhe genutzt werden. Dieser Kreditahmen muss in Anwendung von Art. 92 § 3 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausdrücklich durch die Regierung genehmigt werden.

In Anwendung des vorgenannten Dekretes zur gemeinsamen Schatzamtsverwaltung wird diese Kreditlinie innerhalb des Schatzamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft konsolidiert („globaler Stand“), sodass keine Debetzinsen für die DSL entstehen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 14. September 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Art. 93 § 3
  • Dekret zur Schaffung einer gemeinsamen Schatzamtsverwaltung für die Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft