Sitzung vom 16. September 2021

Erlass der Regierung zur Ablehnung der Anerkennung der Weiterbildung „Master Sport Bewegung und Ernährung“ für die Gewährung des bezahlten Bildungsurlaubs im Rahmen der ständigen Weiterbildung der Arbeitnehmer

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Ablehnung der Anerkennung der Weiterbildung „Master Sport Bewegung und Ernährung“ für die Gewährung des bezahlten Bildungsurlaubs im Rahmen der ständigen Weiterbildungen der Arbeitnehmer.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

In Ausführung von Artikel 110 §1 des Sanierungsgesetzes vom 22. Januar 1985 zur Festlegung sozialer Bestimmungen, ersetzt durch das Dekret vom 25. April 2016, entscheidet die Regierung über die Zulassung der Programme der Weiterbildungen, die nicht gemäß Artikel 109 §1 Nummern 1 bis 8 desselben Gesetzes für den bezahlten Bildungsurlaub anerkannt werden.

Frau Michelle Fickers hat einen Antrag auf Anerkennung der Weiterbildung „Master Sport Bewegung und Ernährung“ eingereicht.

Bei der Weiterbildung handelt es sich um ein Master-Studium der Sporthochschule in Köln, Deutschland.

Für den bezahlten Bildungsurlaub müssen gemäß Artikel 109 §1 Nummer 4 des Sanierungsgesetzes vom 22. Januar 1985 zu einem Bachelor- oder Mastergrad führende Kurse abends oder am Wochenende erteilt werden.

In Anlehnung an diese Bestimmung und aufgrund der Tatsache, dass der Unterricht zum Teil tagsüber während der Woche stattfindet, kann dieses deutsche Studium nicht für den bezahlten Bildungsurlaub berücksichtigt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es ist kein Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

  • Sanierungsgesetz vom 22. Januar 1985 zur Festlegung sozialer Bestimmungen
  • Königlicher Erlass vom 23. Juli 1985 zur Ausführung von Kapitel IV Abschnitt 6 – Gewährung des bezahlten Bildungsurlaubs im Rahmen der ständigen Weiterbildung der Arbeitnehmer – des Sanierungsgesetzes vom 22. Januar 1985 zur Festlegung sozialer Bestimmungen