Sitzung vom 16. September 2021

Projektgebundene AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung – Verlängerung der AktiF-Förderung der VoG Christliche Arbeiterjugend – CAJ für das Projekt Krabbelgruppe „Regenbogenland“ (P0106)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verlängert die AktiF-Förderung einer halbzeitigen Stelle für das Projekt Krabbelgruppe „Regenbogenland“ der VoG Christliche Arbeiterjugend - CAJ für die Laufzeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024.

Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Regierung hat der Christlichen Arbeiterjugend (CAJ) zur Koordination des Projektes Krabbelgruppe „Regenbogenland“ am 2. Juli 2020 eine halbzeitige AktiF-Stelle gewährt. Die Genehmigung der AktiF-Stelle wurde kohärent zu der Anerkennung des Viertelhauses als sozialer Treffpunkt auf den 31. Dezember 2021 befristet.

Mit dem ministeriellen Erlass vom 9. August 2021 wurde die CAJ als Träger des Viertelhauses Cardijn als sozialer Treffpunkt für einen unbestimmten Zeitraum anerkannt. Demzufolge kann diese bereits ursprünglich bis zum 31. Dezember 2024 beantragte AktiF-Stelle ebenfalls verlängert werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die Gewährung dieser Stelle geht zu Lasten des OB 30 PR 23 ZW 33.02 der Haushaltsjahre 2022 bis 2024.

Der Maximalzuschuss pro Jahr beläuft sich auf 11.214 € und kann über den OB 30 PR 23 ZW 33.02 aufgebracht werden.

4. Gutachten:

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 6. September 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 28. Mai 20018 zur AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung;
  • Erlass vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF Plus – Beschäftigungsförderung.