Sitzung vom 9. September 2021

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 7. Februar 2019 zur Festlegung der Prüfungsteile, für die eine Freistellung der Abschlussprüfung C möglich ist

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 7. Februar 2019 zur Festlegung der Prüfungsteile, für die eine Freistellung der Abschlussprüfung C möglich ist.

Die Ministerin für Bildung, Forschung und Erziehung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Artikel 20 §2 Absatz 1 und Artikel 47 §2 Absatz 1 des Erlasses der Regierung vom 30. August 2018 über die Prüfungen und die Bewertung in der Grundausbildung des Mittestandes sehen vor, dass wenn ein Kandidat seine Abschlussprüfung C nicht besteht, er im Falle einer Wiederholung dieser Abschlussprüfung auf Anfrage für gewisse von der Regierung auf Vorschlag des Instituts festgelegten Berufe und Prüfungsteile eine Freistellung erhalten kann.

Am 28. Juni 2021 stellte das IAWM seine durch den Verwaltungsrat verabschiedete Vorschlagsliste der Prüfungsteile zu, für die eine Freistellung der Abschlussprüfung C möglich ist.

Der Erlass tritt am 1. September 2021 in Kraft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörde und Kanzlei vom 20. August 2021 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

  • Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen
  • Erlass der Regierung vom 30. August 2018 über die Prüfungen und die Bewertung in der Grundausbildung des Mittelstandes